Ermittlung des Personalbedarfs beim LSV-Spitzenverband – Blum widerspricht Behauptungen des Bundesrechnungshofes

Kurzfassung: Ermittlung des Personalbedarfs beim LSV-Spitzenverband - Blum widerspricht Behauptungen des BundesrechnungshofesDer Behauptung des Bundesrechnungshofes, der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Soz ...
[Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) - 27.11.2012] Ermittlung des Personalbedarfs beim LSV-Spitzenverband - Blum widerspricht Behauptungen des Bundesrechnungshofes

Der Behauptung des Bundesrechnungshofes, der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) habe seit Gründung seinen Personalbedarf nicht nachgewiesen, wird entschieden widersprochen. "Hier wird wider besseres Wissen Populismus und Effekthascherei auf dem Rücken von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des LSV-SpV, des Bundesversicherungsamtes und des Bundesverbraucherschutzministeriums betrieben", so der Vorstandsvorsitzende des LSV-SpV, Leo Blum. Diesen drei Behörden in dem Bericht plump zu unterstellen, sie orientierten sich nicht an Gesetz und Wirtschaftlichkeitsgebot, spreche den gemeinsamen Anstrengungen um Kostenreduzierung in der LSV Hohn.
Blum weist auf Folgendes hin: Der Stellenzuwachs liege darin begründet, dass dem LSV-SpV ab 2009 per Gesetz eine Vielzahl personalintensiver neuer Aufgaben zugeordnet wurde, beispielsweise Krankenhausabrechnungsprüfung und Regress. Richtig sei, dass für diese Arbeitsbereiche ca. 90 Mitarbeiter eingestellt worden sind; allerdings seien nahezu alle Mitarbeiter von regionalen LSVTrägern übernommen worden. Mithin seien dort die Personalkosten gesunken, während sie beim LSV-SpV zwangsläufig gestiegen seien. Weiterhin seien durch ihren Einsatz Millionenbeträge zugunsten der LSV vereinnahmt worden.
Die Entscheidung des Gesetzgebers sowie die Umsetzung durch die Selbstverwaltung seien daher richtig gewesen. Der Gesetzgeber habe diese Linie der Aufgabenzentralisierung durch das LSV-Neuordnungsgesetz ausdrücklich bestätigt. Die seinerzeitige Forderung des Bundesrechnungshofes an das aufsichtführende Bundesversicherungsamt (BVA), keine neuen Stellen zu genehmigen, sei deshalb mehr als fragwürdig. Im Übrigen sei das BVA im Rahmen von Statusberichten quartalsweise über den jeweiligen Sachstand informiert worden.
Mit ihm sowie den zuständigen Bundesministerien werde eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV):
Die LSV ist das berufsständische Sicherungssystem, das im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen gegen die Risiken Unfall, Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie für das Alter absichert. Sie ist somit Partner für die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen. Ihre Säulen sind die landwirtschaftliche Unfallversicherung, die landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung und die Alterssicherung der Landwirte. Damit ist soziale Sicherung aus einer Hand gewährleistet.

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