Bundesrat stimmt Änderung des Weingesetzes zu

Kurzfassung: Bundesrat stimmt Änderung des Weingesetzes zuStaatssekretär Bleser appelliert an Bundesländer, neue Spielräume zur Profilierung deutscher Weine zu nutzenDer Bundesrat hat in seiner heutigen Plenar ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 23.11.2012] Bundesrat stimmt Änderung des Weingesetzes zu

Staatssekretär Bleser appelliert an Bundesländer, neue Spielräume zur Profilierung deutscher Weine zu nutzen
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung den von Bundesagrarministerin Ilse Aigner vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen.
"Mit diesem Gesetzesentwurf, den der Deutsche Bundestag bereits abschließend gebilligt hat und der somit noch dieses Jahr in Kraft treten kann, erhalten vor allem Winzer in kleinstrukturierten Gebieten und Steillagen die Möglichkeit, ihre Produkte mit genaueren Angaben zu bewerben" sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, anlässlich der Entscheidung der Länderkammer in Berlin. Bleser begrüßte, dass die Länder nun ermächtigt werden, besondere Kriterien für Weine festzulegen, die aus kleineren geografischen Einheiten als dem Anbaugebiet, zum Beispiel Einzellagen, stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steillage oder Terrassenlage erzeugt werden. Er appellierte an die Länder, die neuen Spielräume bei der Bezeichnung der Weine im Interesse der Weinwirtschaft und der Verbraucher zu nutzen. "Die Länder müssen nun möglichst bald die Grundlage dafür schaffen, dass interessierte Winzer die regionalen Unterschiede nutzen können. Erst nach landesrechtlicher Umsetzung können die Betriebe ihre Weine aus Einzel- oder Steillagen durch die neue Regelung aufwerten und die Besonderheiten auf dem Etikett klar herausstellen", sagte Bleser.
Durch das Gesetz wird zudem die bundesrechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass ein deutscher Qualitätsschaumwein wieder mit dem Namen eines Landweingebietes versehen werden kann. Dies ist aber erst dann möglich, wenn die für das jeweilige Landweingebiet geltende Produktspezifikation geändert wird. Auf Wunsch der Weinwirtschaft besteht künftig außerdem die Möglichkeit, Qualitäts- und Prädikatsweine mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, wenn dieser zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen wurde. "Die Novellierung schafft die Voraussetzungen, um deutsche Weine in Zukunft noch besser zu kennzeichnen und es Weingenießern zu erleichtern, den Wein ihrer Wahl zu finden", sagte Bleser.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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