Staatssekretär Bleser: 'Frühzeitig an die Hofnachfolge denken'

Kurzfassung: Staatssekretär Bleser: "Frühzeitig an die Hofnachfolge denken"Das Bundessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil erneut bestätigt, dass die Hofabgabeklausel, wonach der Bezug einer Rente aus der ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 21.11.2012] Staatssekretär Bleser: "Frühzeitig an die Hofnachfolge denken"
Das Bundessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil erneut bestätigt, dass die Hofabgabeklausel, wonach der Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte an die Abgabe des Hofes gekoppelt ist, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Damit bestätigt das Bundessozialgericht den Standpunkt des Bundeslandwirtschaftsministeriums, an der auch vom Berufsstand geforderten Regelung festzuhalten. "Die Bestrebung, Hofnachfolgern bereits in jungen Jahren die Verantwortung für den Betrieb zu übertragen, ist zeitgemäß und erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten und zu verbessern", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am Mittwoch in Berlin. Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel würde insbesondere für junge Landwirte eine deutliche Verschlechterung ihrer beruflichen Perspektiven bedeuten.
Aus der letzten Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2010 geht hervor, dass nur bei weniger als der Hälfte der Betriebsleiter, die über 45 Jahre alt sind und einen Haupterwerbsbetrieb führen, die spätere Hofnachfolge geregelt ist. Vor diesem Hintergrund rät Bleser den Landwirten, sich frühzeitig mit dem Thema Hofnachfolge zu beschäftigen. Auf der Ebene der Bundesländer gibt es dafür zahlreiche Beratungsangebote und auch Hofbörsen, die von den Landgesellschaften betrieben werden. Außerdem steht die Initiative "nexxt-Unternehmensnachfolge" des Bundeswirtschaftsministeriums, die unter anderem mit einem Internetportal unter www.nexxt.org Unternehmer zusammenbringt, die Betriebe übergeben oder übernehmen wollen, auch für den Agrarsektor offen.
Bei einem parlamentarischen Fachgespräch zur Hofnachfolge betonte Bleser, dass die Bundesregierung auch weiterhin an der bisherigen Regelung zur Hofübergabe festhalten werde und keinen Handlungsbedarf sehe, in diesen ureigenen Entscheidungsprozess von Unternehmern einzugreifen. Es stehe in der Eigenverantwortung des Betriebsleiters, sich um die Nachfolge zu kümmern. Die Hauptaufgabe der Bundesregierung sieht Bleser darin, bei den Verhandlungen zur Agrarreform verlässliche Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft zu sichern. "Die Diskussionen in Brüssel um eine wie auch immer begründete Flächenstilllegung verunsichern die Unternehmer in der Landwirtschaft und erschweren den Junglandwirten den Einstieg in den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb", sagte Bleser.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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