26.10.2012 10:49 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der Finanzaufsicht
Kurzfassung: Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der FinanzaufsichtBundestag beschließt Reform der Finanzaufsicht - Aigner: "Mit dieser Reform werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör find ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 26.10.2012] Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der Finanzaufsicht
Bundestag beschließt Reform der Finanzaufsicht - Aigner: "Mit dieser Reform werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör finden".
Die deutsche Finanzaufsicht wird künftig gestärkt und soll nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte achten, sondern künftig auch Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. "Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass der Verbraucherschutz stärker in den Fokus der Finanzaufsicht rückt. Ein gesetzliches Beschwerdeverfahren und der neue Verbraucherbeirat sind wichtige Instrumente, um Defiziten aus Verbrauchersicht besser nachgehen zu können. Schritt für Schritt stärkt die Koalition damit den Verbraucherschutz bei den Finanzdienstleistungen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin.
Mit dem Gesetz wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geschaffen. Damit wird die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Darüber hinaus erhalten Verbraucher ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium auch das Bundesverbraucherministerium einen Sitz und eine Stimme haben. Außerdem wird das Verbraucherministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.
Mit der Reform der Finanzaufsicht wird klargestellt, dass die BaFin auch im sogenannten "kollektiven Verbraucherinteresse" tätig wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen bleibt hingegen weiterhin Aufgabe der Zivilgerichte.
Bundesverbraucherministerin Aigner: "Mit dieser Reform werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör finden. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Finanzmärkte und ergänzt die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen, die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz erzielt hat." Dazu gehören insbesondere die Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes und die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte mit zusätzlich jährlich 1,5 Millionen Euro.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Bundestag beschließt Reform der Finanzaufsicht - Aigner: "Mit dieser Reform werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör finden".
Die deutsche Finanzaufsicht wird künftig gestärkt und soll nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte achten, sondern künftig auch Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. "Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass der Verbraucherschutz stärker in den Fokus der Finanzaufsicht rückt. Ein gesetzliches Beschwerdeverfahren und der neue Verbraucherbeirat sind wichtige Instrumente, um Defiziten aus Verbrauchersicht besser nachgehen zu können. Schritt für Schritt stärkt die Koalition damit den Verbraucherschutz bei den Finanzdienstleistungen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin.
Mit dem Gesetz wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geschaffen. Damit wird die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Darüber hinaus erhalten Verbraucher ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium auch das Bundesverbraucherministerium einen Sitz und eine Stimme haben. Außerdem wird das Verbraucherministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.
Mit der Reform der Finanzaufsicht wird klargestellt, dass die BaFin auch im sogenannten "kollektiven Verbraucherinteresse" tätig wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen bleibt hingegen weiterhin Aufgabe der Zivilgerichte.
Bundesverbraucherministerin Aigner: "Mit dieser Reform werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör finden. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Finanzmärkte und ergänzt die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen, die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz erzielt hat." Dazu gehören insbesondere die Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes und die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte mit zusätzlich jährlich 1,5 Millionen Euro.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
