Drohnen-Einsatz in Hessen GRÜNE schalten Datenschutzbeauftragten ein

Kurzfassung: Drohnen-Einsatz in Hessen GRÜNE schalten Datenschutzbeauftragten einDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch in ein ...
[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 11.10.2012] Drohnen-Einsatz in Hessen GRÜNE schalten Datenschutzbeauftragten ein

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch in einem Brief um eine Einschätzung gebeten, wie er grundsätzlich den Einsatz sogenannter Überwachungsdrohnen aus datenschutzrechtlicher Sicht bewertet. "Nach unserer Kenntnis gibt es nach dem hessischen Polizeigesetz keine Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz dieser Überwachungsdrohnen. Wir halten es daher für eine äußerst problematische verdeckte Überwachungsmethode, bei der unbemerkt in die Privatsphäre unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger eingedrungen werden kann", so Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN.
Auf Anfrage der GRÜNEN hatte das Innenministerium mitgeteilt, dass seit 2009 Überwachungsdrohnen im Einsatz sind. Dazu Frömmrich: "Wir wissen, dass es in Hessen eine Drohne gibt und dass sie auch schon eingesetzt wurden. Allerdings wurde uns mit Verweis auf ‚einsatz- und ermittlungstaktische Gründe die Auskunft darüber verweigert, in welchen Fällen die Drohne verwendet wurde. Wir fordern die Landesregierung auf, transparent zu machen, wie die Polizei in Hessen dieses Überwachungssystem einsetzt. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn bei Großveranstaltungen Menschen gefilmt werden, ohne dass sie etwas davon mitbekommen, geschweige denn die Möglichkeit haben, sich dagegen zu wehren. Vom hessischen Datenschutzbeauftragten wollen wir wissen, ob er unsere Bedenken teilt und wie er den Einsatz datenschutzrechtlich bewertet." DIE GRÜNEN reagieren mit Verwunderung darauf, dass auch der Datenschutzbeauftragte nicht in Kenntnis über die Drohne gesetzt wurde und daher auch bisher noch keine Möglichkeit hatte, eine datenschutzrechtliche Überprüfung vorzunehmen.

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