28.08.2012 14:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Mehr Informationen, schneller und kostengünstiger
Kurzfassung: Mehr Informationen, schneller und kostengünstigerAm 1. September 2012 tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in KraftAm 1. September 2012 treten die Regelungen des neuen, erweiterten Verb ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.08.2012] Mehr Informationen, schneller und kostengünstiger
Am 1. September 2012 tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft
Am 1. September 2012 treten die Regelungen des neuen, erweiterten Verbraucherinformationsgesetzes in Kraft. Was Lebensmittel betrifft, müssen die zuständigen Behörden nun alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße - zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz - müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Länder. Sie müssen die Vorgaben zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zum 1. September in eigener Verantwortung umsetzen. Die meisten zuständigen Länderbehörden haben inzwischen angekündigt, die Öffentlichkeit ab dem Stichtag über entsprechende Internetseiten zu informieren.
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher von sich aus Informationen bei Behörden erfragen, bekommen sie diese mit dem Inkrafttreten des neuen VIG ausführlicher, schneller und in der Regel kostenfrei. Bislang konnten für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von fünf bis 25 Euro erhoben werden, bei Auskünften, die einen erheblichen Mehraufwand beinhalteten, Gebühren von 30 bis 250 Euro. Auskünfte über Rechtsverstöße waren kostenfrei. Künftig werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet. Über diese Freigrenzen hinaus gilt das Prinzip der Kostendeckung, das heißt unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, den eine Auskunft hat, muss lediglich der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden.
Der Anwendungsbereich der Informationsrechte wurde deutlich ausgeweitet: Konnten Verbraucherinnen und Verbraucher bisher nur Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) sowie Wein verlangen, gilt der Anspruch auf Information ab dem 1. September auch für technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, darunter Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel. Das Antragsverfahren auf Auskünfte wurde deutlich erleichtert, die Gebühren wurden noch verbraucherfreundlicher gestaltet.
Das neue VIG schafft die Voraussetzungen für eine noch offenere Informationskultur der Behörden. Generell gilt künftig: Wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt, ist eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht mehr möglich. In das Gesetz sind durch die Evaluation von zwei Jahren Anwendungserfahrung zahlreiche Anregungen aus Wissenschaft und Praxis eingeflossen. Im Vorfeld des Inkrafttretens hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntert, die verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen.
Über die neuen Regelungen des VIG informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de/vig
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Am 1. September 2012 tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft
Am 1. September 2012 treten die Regelungen des neuen, erweiterten Verbraucherinformationsgesetzes in Kraft. Was Lebensmittel betrifft, müssen die zuständigen Behörden nun alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße - zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz - müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Länder. Sie müssen die Vorgaben zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zum 1. September in eigener Verantwortung umsetzen. Die meisten zuständigen Länderbehörden haben inzwischen angekündigt, die Öffentlichkeit ab dem Stichtag über entsprechende Internetseiten zu informieren.
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher von sich aus Informationen bei Behörden erfragen, bekommen sie diese mit dem Inkrafttreten des neuen VIG ausführlicher, schneller und in der Regel kostenfrei. Bislang konnten für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von fünf bis 25 Euro erhoben werden, bei Auskünften, die einen erheblichen Mehraufwand beinhalteten, Gebühren von 30 bis 250 Euro. Auskünfte über Rechtsverstöße waren kostenfrei. Künftig werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet. Über diese Freigrenzen hinaus gilt das Prinzip der Kostendeckung, das heißt unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, den eine Auskunft hat, muss lediglich der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden.
Der Anwendungsbereich der Informationsrechte wurde deutlich ausgeweitet: Konnten Verbraucherinnen und Verbraucher bisher nur Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) sowie Wein verlangen, gilt der Anspruch auf Information ab dem 1. September auch für technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, darunter Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel. Das Antragsverfahren auf Auskünfte wurde deutlich erleichtert, die Gebühren wurden noch verbraucherfreundlicher gestaltet.
Das neue VIG schafft die Voraussetzungen für eine noch offenere Informationskultur der Behörden. Generell gilt künftig: Wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt, ist eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht mehr möglich. In das Gesetz sind durch die Evaluation von zwei Jahren Anwendungserfahrung zahlreiche Anregungen aus Wissenschaft und Praxis eingeflossen. Im Vorfeld des Inkrafttretens hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntert, die verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen.
Über die neuen Regelungen des VIG informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de/vig
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Mehr Informationen, schneller und kostengünstiger" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Mehr Informationen, schneller und kostengünstiger" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .

Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
