02.11.2011 10:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von -

Familienpflegezeit geht an der Realität vorbei

Der Alltag pflegender Angehöriger sieht anders aus als im Gesetz beschrieben
Kurzfassung: (ddp direct)Was ist das Familienpflegegesetz?
Das neue Familienpflegegesetz sieht vor, dass pflegende Angehörige ihre Wochenarbeitszeit bis auf 15 Stunden reduzieren können, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der finanziellen Ausfälle für die Betroffenen mittels eines zinslosen Darlehens durch den Bund finanzieren kann. Höchstdauer der Familienpflegezeit ist zwei Jahre. Ist der Pflegende wieder voll erwerbstätig, dann arbeitet er so lange zu einem geringeren Gehalt, bis das Darlehen ...
Familienpflegezeit geht an der Realität vorbei Familienpflegezeit geht an der Realität vorbei
[- - 02.11.2011] (ddp direct)Was ist das Familienpflegegesetz?
Das neue Familienpflegegesetz sieht vor, dass pflegende Angehörige ihre Wochenarbeitszeit bis auf 15 Stunden reduzieren können, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der finanziellen Ausfälle für die Betroffenen mittels eines zinslosen Darlehens durch den Bund finanzieren kann. Höchstdauer der Familienpflegezeit ist zwei Jahre. Ist der Pflegende wieder voll erwerbstätig, dann arbeitet er so lange zu einem geringeren Gehalt, bis das Darlehen abbezahlt ist. Eine solche Vereinbarung ist für den Arbeitgeber dabei nicht Pflicht, sondern basiert auf Freiwilligkeit. Die Unvollständigkeit dieses Gesetzes ist dabei auf den ersten Blick sichtbar.

Greift das Familienpflegegesetz?
Zum einen ist festzuhalten, dass sich die Pflege eines alten, kranken Familienangehörigen nicht auf ein paar wenige Stunden beschränkt, sondern vielmehr sehr oft eine 24-Stunden-Betreuung erfordert. Meist sind zudem Frauen die Pflegenden, die statistisch gesehen für die gleiche Arbeit weniger verdienen als Männer. Diese müssen - nehmen sie das Familienpflegegesetz in Anspruch - weitere finanzielle Einbußen hinnehmen. Die Gesetzesvorlage ist somit insgesamt völlig unzureichend und befördert eher die Armut in Familien.

Besonders demente oder mehrfach geschädigte Personen können nicht einmal stundenweise alleine gelassen werden. Die Beschränkung des Familienpflegegesetzes - wenn es überhaupt Anspruch genommen werden kann - auf zwei Jahre geht einfach an der Wirklichkeit vorbei. Denn Pflegebedarf beschränkt sich in aller Regel nicht auf zwei Jahre, sondern erstreckt sich auf einen unbestimmten Zeitraum.

Pflegebedürftige Senioren
Pflegebedürftige Senioren leiden meist an einer Kombination aus Erkrankungen: Schlaganfälle, Demenz, Herzprobleme oder anderem. Sie kommen alleine nicht zurecht, doch weder sie noch die Angehörigen wünschen sich, dass sie in einem Seniorenheim untergebracht werden. Neben den körperlichen und geistigen Begleiterscheinungen des Alters brauchen pflegebedürftige Senioren sehr viel Zuwendung, so dass es mit einer Reduzierung der Arbeitszeit der pflegenden Angehörigen nicht getan ist. Oft ist vielmehr eine Pflege und Beaufsichtigung rund um die Uhr notwendig und auch pflegebedürftige Senioren brauchen das Gefühl von Wärme, Akzeptanz und Liebe.

Gibt es eine Lösung für pflegende Angehörige?
Zunehmend werden für die Pflege von Angehörigen deswegen Pflegekräfte aus Polen engagiert. In Polen herrscht eine hohe Arbeitslosigkeit, in Deutschland hingegen werden händeringend Pflegekräfte gesucht. Meist arbeiten Pflegekräfte aus Polen zu einem akzeptablen Gehalt. Daher stammen immer mehr Pflegekräfte aus Osteuropa, die in Deutschland die pflegenden Angehörigen entlasten und es ihnen erlauben, ihrer Erwerbstätigkeit weiter nachzugehen. Denn das Familienpflegegesetz trifft die eigentlichen Kernpunkte der häuslichen Pflege nicht. Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese "Marktlücke" mithilfe von Pflegekräften aus Osteuropa gefüllt wird, weil diese hauptamtlich für die Pflege der betreffenden Senioren zuständig sind und den Angehörigen so größeren Spielraum ermöglichen.




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Der Bundesverband Haushaltshilfe und SeniorenBetreuung e.V. (BHSB) ist der größte europäische Branchenverband.

Neben der Organisation von Branchentreffen aller Art und organisierten Betreuertreffen ist vor allem das ständige Engagement für Transparenz, Professionalität und Einhaltung der hohen Qualitätsstandards die tägliche Arbeit des Bundesverbands.

Die Gründungsversammlung fand am 3.12.2007 statt. Das Amtsgericht Marburg hat den BHSB im Vereinsregister unter der Nummer VR 4723 eingetragen. Das Finanzamt Gießen hat die Gemeinnützigkeit unter der Str.Nr. 02022400246 festgestellt.

Vermittlungsagenturen und Angehörige sowie Betreuerinnen schlossen sich mit dem Ziel zusammen, der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland eine Stimme zu geben und zu fördern. Durch Einführung von Qualitätsstandards für seine Mitglieder, den Dialog mit Ministerien und Ämtern, sowie Aufklärung durch Medien und Internet arbeitet der Verband an der Verbesserung der 24 Stunden Betreuung durch osteuropäische EU-Bürger.

Oberstes Ziel ist es, mehr Sicherheit für alle beteiligten Parteien zu schaffen und langfristig Pflegefamilien sowie osteuropäische Betreuer davon zu überzeugen, dass nur durch die Vermittlung einer seriösen Agentur diese Sicherheit gewährleistet werden kann.
-, Herr Werner Tigges
Neuenhöfe 16, 33178 Borchen, NRW
Tel.: +49 (5251) 8781102; www.bhsb.de
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