02.11.2015 09:25 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Jahresakkreditierung 2016 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag

Kurzfassung: Jahresakkreditierung 2016 für die Berichterstattung aus dem Deutschen BundestagRedaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 18. Dezem ...
[Deutscher Bundestag - 02.11.2015] Jahresakkreditierung 2016 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag

Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 18. Dezember 2015 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2016 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise).
Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax oder Mail an folgende Nummern bzw. E-Mailadresse zu senden: 030 227 36045 oder 030 227 36245, E-Mail: akkreditierung@bundestag.de. Bitte beachten Sie, dass nur ausgedruckte und wieder eingescannte Anträge per E-Mail verschickt werden können.
Auch zur Verlängerung der für 2015 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Ein Jahresausweis wird nicht verlängert, wenn im Jahr 2015 die beantragte Akkreditierung nicht abgeholt worden ist. Gegebenenfalls ist eine Begründung anzugeben.
Ausweisausgabe:
Fristgerecht beantragte Jahresakkreditierungen 2016 können ab Donnerstag, 7. Januar 2016, bis 8. Juli 2016 in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 13 abgeholt werden. Nach Ablauf der Ausweisausgabe verfällt der Anspruch auf Ausstellung der beantragten Jahresakkreditierung.
Die Jahresakkreditierungen 2015 verlieren am 1. Februar 2016 ihre Gültigkeit.
Bei Abholung des Ausweises ist die Rückgabe der Jahresakkreditierung 2015 sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig.
Das Antragsformular für die Jahresakkreditierung 2016 kann nur hier unter: http://www.bundestag.de/blob/393548
/a4616c4140bdda6b8026f8830d532aae/akkreditierung_2016-data.pdf
abgerufen werden.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können - wie bisher - Tagesakkreditierungen beantragt werden.
Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle, Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 bzw. -32924.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail: mail@bundestag.de
URL: http://www.bundestag.de
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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