Kölner Urteil stärkt Status der Zeitungs-Freien

Kurzfassung: Kölner Urteil stärkt Status der Zeitungs-FreienAls einen weiteren Erfolg der freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen haben DJV und dju in ver.di das jetzt veröffentlichte rechtskr ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 07.10.2015] Kölner Urteil stärkt Status der Zeitungs-Freien

Als einen weiteren Erfolg der freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen haben DJV und dju in ver.di das jetzt veröffentlichte rechtskräftige Urteil des Landgerichts Köln gegen die Rheinische Redaktionsgemeinschaft begrüßt. Darin werden die Honorarbedingungen für unwirksam erklärt, die als Grundlage für die Mitarbeit der Freien beim Kölner Stadt-Anzeiger und bei der Kölnischen Rundschau dienen sollten (Az. 33 O 92/15). "Der dreiste Versuch der Verlage DuMont und Heinen, die Freien auf den Status von Nebenberuflern zu drücken, ist damit gescheitert", lobte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Urteil. Und Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, betonte: "Die Kölner Richter haben dem Honorardumping auf Kosten der Freien die rote Karte gezeigt."
Die vom Landgericht Köln für ungültig erklärten Honorarbedingungen sahen vor, dass sich Freie als nebenberuflich tätige Mitarbeiter einstuften, selbst wenn sie es nicht waren. Damit hätten sie anerkannt, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitungsfreie, die Mindesthonorare vorsehen, für sie nicht gelten.
Der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di forderten die Verantwortlichen der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft und aller anderen Tageszeitungsredaktionen auf, endlich durchgängig die Gemeinsamen Vergütungsregeln zur Grundlage ihrer Geschäftsbeziehungen mit den Freien zu machen.

DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
dju: Cornelia Haß
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Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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