Stürmische Zeiten: So fegt der Wind nicht durch den Geldbeutel

Kurzfassung: Stürmische Zeiten: So fegt der Wind nicht durch den Geldbeutel- Erst Fotos vom Schaden machen, dann aufräumen- Überblick: Welche Versicherung zahlt im Schadenfall?- Umstürzende Bäume und herabfal ...
[Gothaer Versicherungsbank - VVaG - 11.08.2015] Stürmische Zeiten: So fegt der Wind nicht durch den Geldbeutel

- Erst Fotos vom Schaden machen, dann aufräumen
- Überblick: Welche Versicherung zahlt im Schadenfall?
- Umstürzende Bäume und herabfallende Äste können zur Gefahr werden
Deutschland wurde in den vergangenen Tagen wieder von starken Sturmböen heimgesucht, den Prognosen zufolge geht es auch noch ein wenig stürmisch weiter. In einigen Regionen setzte der Sturm Grillfesten ein vorzeitiges Ende, ließ Bäume umstürzen und deckte Dächer ab - und das schon ab Windstärke 8. Bei einem Schaden gilt immer: Sofort dokumentieren. "Dazu sollte die Schadenstelle fotografiert werden, bevor mit den Aufräumarbeiten begonnen wird. Auch eine kurze Auflistung all der Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schäden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben eine 24-Stunden-Hotline, die jeweilige Nummer speichert man sich am besten ins Handy.", rät Harald Neugebauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer Versicherung.
Welche Versicherung schützt?
- Mit einer Wohngebäudeversicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus, als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört beispielswiese ein umgestürzter Baum das Dachfenster und dringt in Folge dessen Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen.
- Die Hausratversicherung tritt für Gegenstände innerhalb der versicherten Wohnung oder des Hauses ein, wenn sie direkt durch Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Aber auch wenn beispielsweise durch einen Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf den Hausrat fallen. Eine Ausnahme bilden Markisen und Antennenanlagen, diese zählen ebenfalls zum Hausrat, auch wenn sie sich nicht im Haus, sondern lediglich auf dem Grundstück befinden.
- Wird das eigene Auto beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Voraussetzung: Ein Sturm von mindestens 74,5 Stundenkilometer verursacht unmittelbare Schäden am versicherten Fahrzeug. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.
- Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz, wenn Inhaber von Immobilien ihre Verkehrssicherungspflichten verletzen und dadurch Dritte einen Schaden erleiden. Diese Pflichten umfassen beispielsweise das Zuschneiden und Sichern von Bäumen, sodass diese bei Sturm nicht auf anderen Häuser oder Autos fallen.
Tipps zur Vorbeugung
Auch in den nächsten Tagen sollen noch Sturmböen erwartet werden: "Gartenmöbel sollten deshalb gesichert, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken ausreichend befestigt oder heruntergenommen werden. Kranke Bäume sollten behandelt und notfalls gefällt werden, diese können sonst schnell zur Gefahr werden. Vor und nach schweren Unwettern sollte außerdem geprüft werden, ob die Bäume gut verwurzelt sind. Lose, ausladende oder morsche Äste werden besser entfernt. Viele Bäume müssen außerdem vorsorglich zurückgeschnitten werden.", empfiehlt Harald Neugebauer für die kommenden Tage.
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