01.07.2015 09:24 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

ACHTUNG: Neuer Sitzungsbeginn! Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

Kurzfassung: ACHTUNG: Neuer Sitzungsbeginn! Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und VerbraucherschutzMittwoch, 01. Juli 2015, 15:30 UhrPaul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600Öffentliche Anhörung zumGeset ...
[Deutscher Bundestag - 01.07.2015] ACHTUNG: Neuer Sitzungsbeginn! Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

Mittwoch, 01. Juli 2015, 15:30 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
BT-Drucksache 18/5201
Die Sachverständigen:
- Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin
- Peter Hartmann, ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V., Berlin
- Prof. Dr. Cord C. Meyer, Deutsche Bahn AG, Syndikus Arbeitsrecht, Teamleiter Ausgliederungen
- Ekkehart Schäfer, Bundesrechtsanwaltskammer, Ravensburg Rechtsanwalt
- Solms U. Wittig, Präsident des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ), Frankfurt am Main Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Christian Wolf, Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät, Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht
- Christoph Skipka, Deutsche Rentenversicherung Bund
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum anzumelden: rechtsausschuss@bundestag.de
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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