15.06.2015 09:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und EnergieMittwoch, 17. Juni 2015, 9 UhrPaul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900Öffentliche Anhörung zum1.Gesetzentwurf der BundesregierungEntwurf eine ...
[Deutscher Bundestag - 15.06.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Mittwoch, 17. Juni 2015, 9 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900
Öffentliche Anhörung zum
1.Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
BT-Drucksache 18/4948
2.Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bürokratie gezielt abbauen statt Stillstand manifestieren
BT-Drucksache 18/4693
Die Sachverständigen:
- Christel Heckmann, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
- Barbara Adamowsky, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Dr. Johannes Heuschmid, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI)
- Dr. Ulrike Beland, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum anzumelden: wirtschaftsausschuss@bundestag.de
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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