Ob Royal oder Kleinstadtprinzessin: Sicherheit für den Nachwuchs

Kurzfassung: Ob Royal oder Kleinstadtprinzessin: Sicherheit für den Nachwuchs- Königliche Absicherung mit privater Krankenzusatzversicherung- Gothaer Unfallversicherung und UnfallrentePlus sichern Unfallfolgen u ...
[Gothaer Versicherungsbank - VVaG - 06.05.2015] Ob Royal oder Kleinstadtprinzessin: Sicherheit für den Nachwuchs

- Königliche Absicherung mit privater Krankenzusatzversicherung
- Gothaer Unfallversicherung und UnfallrentePlus sichern Unfallfolgen und schwere Krankheiten ab
- Pünktlich zum Krabbelalter: Haftpflichtversicherung checken
Endlich ist sie da, die Briten freuen sich über "ihre" Prinzessin. Zwar wird Charlotte Elizabeth Diana als Mitglied der Königsfamilie wohl gut abgesichert werden, doch allein in Deutschland wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts im vergangenen Jahr 682000 Babys geboren. Damit die Freude der Eltern aber nicht zum finanziellen Kopfzerbrechen wird, sollte sich schon frühzeitig über Versicherungsschutz Gedanken gemacht werden.
"Hurra, ich bin da!" - Auch die Krankenversicherungen will informiert sein
Weil die Gesundheit des Kindes am wichtigsten ist, sind Babys in Deutschland grundsätzlich über die Eltern mitversichert. Arztkosten für die Untersuchungen oder die Behandlung von Kinderkrankheiten werden daher von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. "Während die gesetzliche Versicherung direkt nach der Geburt über den Zuwachs lediglich informiert werden muss, gilt es bei der privaten Versicherungslösung das Baby zusätzlich anzumelden. Dies kann bis zu zwei Monate nach der Geburt geschehen, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat krankenversichert ist. Das Kind genießt dann denselben Versicherungsschutz wie Mama oder Papa.", erklärt Emanuel Issagholian, Gothaer Experte für die Krankenversicherung. Mit einer privaten Krankenergänzungsversicherung können aber auch gesetzlich versicherte Kinder quasi königlich abgesichert werden. Auch hier sind die Kleinen dann ebenso umfassend versichert wie ihre Eltern. Sie genießen dann beispielsweise eine Behandlung durch den Chefarzt.
Für den Fall des Falles: Unfallversicherung auch für die Kleinen
Für Eltern emotional besonders belastend ist es, wenn ihr Kind nach einer Krankheit oder einem Unfall lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt bleibt. Damit wenigstens die finanzielle Seite eines Unfalls geklärt ist, sollte das Neugeborene direkt nach der Geburt über den Vertrag der Eltern oder mit einem eigenständigen Vertrag in die Unfallversicherung aufgenommen werden. "Ergänzend können Eltern ihre Kinder ab dem 1. Lebensjahr gegen die Folgen schwerer Erkrankungen absichern. Mit der Gothaer UnfallrentePlus ist die Versorgung Ihres Kindes durch eine lebenslange Rente abgedeckt.", rät Ralf Mertke, Gothaer Unfall-Experte.
Eltern haften für ihre Kinder?
Sobald die Kinder das Krabbeln und später das Laufen anfangen steigt das Stresslevel der Eltern meist steil an. Weil die Kleinen in der Privat-Haftpflichtversicherung nicht immer automatisch mit eingeschlossen sind, sollte hier vorgesorgt werden. Zwar gelten Kinder unter sieben Jahren per Gesetz als nicht deliktfähig und müssen deshalb nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Die Gothaer Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Kindern schließt aber auch "Deliktunfähige Kinder bzw. Personen" ein. Sie sind dann mitversichert, bis sie volljährig sind oder - sofern sie sich noch in der Berufserstausbildung befinden - sogar darüber hinaus bis zu deren Abschluss. Der Berufswunsch "Prinzessin" wird allerdings nicht mitabgedeckt…
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Der Gothaer Konzern ist mit 4,45 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

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