04.05.2015 16:51 Uhr in Handel & Dienstleistungen von -

Punktreform ein Jahr danach: Kein Punktsieg für die Verkehrssicherheit

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Mehr Verkehrssicherheit und eine gerechtere Ahndung von Verkehrsverstößen wollte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Punktreform am 1. Mai 2014 erreichen. Ein Jahr später zieht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutschen Anwaltvereins) e.V. Bilanz: Hat sich die Reform gelohnt? Die rund 6000 Mitglieder wurden zu ihren Erfahrungen befragt, gut 130 von ihnen nahmen an der Erhebung teil. Das Ergebnis war eindeutig: Fast 95 Prozent sind ...
[- - 04.05.2015] (Mynewsdesk) Mehr Verkehrssicherheit und eine gerechtere Ahndung von Verkehrsverstößen wollte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Punktreform am 1. Mai 2014 erreichen. Ein Jahr später zieht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutschen Anwaltvereins) e.V. Bilanz: Hat sich die Reform gelohnt? Die rund 6000 Mitglieder wurden zu ihren Erfahrungen befragt, gut 130 von ihnen nahmen an der Erhebung teil. Das Ergebnis war eindeutig: Fast 95 Prozent sind der Meinung, das neue System habe nicht zu mehr Verkehrssicherheit geführt. Immerhin findet die knappe Mehrheit die Neuregelungen für Laien verständlicher.


Einsprüche lohnen sich häufiger, Vielfahrer werden benachteiligt

Autofahrern falle es jetzt leichter, sich einen Überblick über den aktuellen Punktestand zu verschaffen, so die vorherrschende Meinung unter den Anwälten. Auch die starren Tilgungsfristen und der Wegfall der Tilgungshemmung (sprich die Löschfrist von Punkten verlängert sich nicht mehr durch Neueinträge) wurden durchweg positiv bewertet. „Viele unserer Mitglieder haben zudem die Erfahrung gemacht, dass Gerichte mit entsprechender Argumentation heute eher geneigt sind, Bußgelder auf 55 Euro abzusenken (also unter die Punkteeintragsgrenze von 60 EUR) – Einsprüche lohnen sich also häufiger“, so Verkehrsanwalt Frank-Roland Hillmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. „Negativ wurde der hohe Zeitaufwand für die Umrechnung und die Verunsicherung bei Autofahrern infolge der neuen Berechnung empfunden.“ Außerdem benachteilige das neue System Vielfahrer. Dadurch, dass viele Verstöße nach wie vor mit einem Punkt bestraft werden, vergrößere sich das Risiko, den Führerschein zu verlieren.

Der Führerschein kann schneller weg sein

Mehr als zwei Drittel (etwa 70 Prozent) der Anwälte befürchten, dass es durch das neue System mehr Fahrerlaubnisentzüge durch das Erreichen der Höchstpunktzahl gibt. Diese ist von 18 auf 8 Punkte gesunken, das heißt: Bisher durfte ein Autofahrer 17 Verstöße begehen, die mit jeweils einem Punkt bestraft wurden, ohne dass der Führerschein entzogen wurde. Nach der Reform kann er sich nur noch sieben Ein-Punkt-Delikte erlauben.

Pauschale Regelungen sorgen für unverhältnismäßige Punktevergabe

Viele Befragte empfinden es als ungerecht, dass im Vergleich zu früher weniger differenziert wird. So wurden zum Beispiel bisher ein Handyverstoß mit einem Punkt und fahrlässige Tötung mit Fahrverbot (neben einer gerichtlich angeordneten Geld- oder Freiheitsstrafe) mit fünf Punkten sanktioniert. Nach der neuen Bewertung wird der unerlaubte Handygebrauch beim Fahren weiterhin mit einem Punkt, die fahrlässige Tötung mit Fahrverbot jedoch nur mit zwei Punkten geahndet. Wenn kein Fahrverbot verhängt wird sogar ganz ohne Punkte! „Das heißt, ein Punkt für Telefonieren ist völlig unverhältnismäßig und kommt noch sehr häufig als Fall bei unseren Anwälten vor“, so Frank-Roland Hillmann.

Was gefährdet tatsächlich die Verkehrssicherheit?

Geteilte Meinungen gab es bei der Umfrage hinsichtlich der Neuerung, dass Punkte nur noch für verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße vergeben werden. Dies sei zwar positiv im Hinblick auf einfache Verstöße wie das Fahren ohne Umweltplakette oder das Missachten des Sonntagsfahrverbots. Bedenklich finden es viele jedoch bei Körperverletzungen oder Tötungsdelikten ohne Fahrverbot sowie Vollrausch ohne Entziehung der Fahrerlaubnis. „Diese Verstöße sind teilweise schwerwiegender als jene, die mit Punkten sanktioniert werden“, so Hillmann. „Vielen unserer Mitglieder fällt es schwer nachzuvollziehen, wieso z.B. eine vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr wie das Ohrfeigen eines anderen Autofahrers bei einem Parkplatzstreit nur deshalb nicht eingetragen werden soll, weil es gelungen ist, dafür zu sorgen, dass kein Fahrverbot verhängt wurde. Während eine einfache fahrlässige Körperverletzung eingetragen wird, wenn und weil hier tatsächlich ein Fahrverbot nicht zu vermeiden war.

Ein Verkehrsanwalt kann helfen, Punkte zu vermeiden

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte anwaltlichen Beistand in Betracht ziehen, denn durch einen Verkehrsanwalt lässt sich erfahrungsgemäß in mehr als der Hälfte der Fälle ein Punkteeintrag verhindern. Für Laien ist eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren meist nicht möglich und aus subjektiver Sicht vorgetragene Argumente wirken sich häufig eher be- als entlastend aus.

Darüber hinaus kennt ein Verkehrsanwalt die Fehlerquellen von Mess- und Überwachungsanlagen, entdeckt formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen, und findet Mittel und Wege, mit denen zum Beispiel Regelfahrverbote oder ein Führerscheinentzug noch vermieden werden können. Einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter www.verkehrsanwaelte.de.




Ein Jahr Punktereform – Fazit der Verkehrsanwälte

Die wichtigsten 8 Punkte auf einen Blick:

1. Die Verkehrssicherheit ist nicht gestiegen.

2. Der aktuelle Punktestand ist leichter ersichtlich.

3. Es gibt mehr Transparenz bei den Tilgungsfristen.

4. Einsprüche lohnen sich häufiger.

5. Vielfahrer werden benachteiligt.

6. Die Gefahr, den Führerschein aufgrund der Höchstpunktzahl zu verlieren, ist gestiegen.

7. Das neue System differenziert weniger als das alte.

8. Schwerwiegende Verstöße führen teilweise nicht mehr zu Punkten, leichtere schon.




Persönliches Gespräch oder mehr Informationen gewünscht?

Wenn Sie Interesse an einem Interview mit einem Verkehrsanwalt oder an weiteren Informationen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

www.verkehrsanwaelte.de

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Bildnachweis

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht DAV e.V.


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-, Swen Walentowski
Littenstraße 11, 10179 Berlin, -
Tel.: 030 / 72 61 52-129; http://shortpr.com/fxur3m
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