04.05.2015 09:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

'Religionsfreiheit - Meinungsfreiheit - Kunstfreiheit': Vortrag von Prof. Peter Raue beim 'Forum W' im Bundestag

Kurzfassung: "Religionsfreiheit - Meinungsfreiheit - Kunstfreiheit": Vortrag von Prof. Peter Raue beim "Forum W" im Bundestag Dienstag, 12. Mai 2015, 11 UhrMarie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101In plur ...
[Deutscher Bundestag - 04.05.2015] "Religionsfreiheit - Meinungsfreiheit - Kunstfreiheit": Vortrag von Prof. Peter Raue beim "Forum W" im Bundestag

Dienstag, 12. Mai 2015, 11 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
In pluralistischen Gesellschaften stellt die Meinungs- und Kunstfreiheit ein Grundrecht dar, das immer häufiger mit anderen Grundrechten in ein Spannungsverhältnis gerät. Dies betrifft insbesondere die Religionsfreiheit, wie spektakuläre Auseinandersetzungen über bestimmte Bücher, Filme, Theater-aufführungen und satirische Darstellungen zeigen. Diese Kontroversen werfen die Frage auf, wie weit das Grundrecht auf Kunst- und Meinungsfreiheit reicht und wie es gesichert werden kann. Ebenso ist allerdings zu fragen, welche Grenzen der künstlerischen und journalistischen Freiheit gesetzt sind oder sein sollten, um religiöse Gefühle nicht zu verletzen.
Mit diesen Fragen setzt sich Prof. Dr. Peter Raue in einem Vortrag auseinander, der im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Forum W" des Deutschen Bundestages stattfinden wird. Prof. Raue ist Rechtsanwalt, Kunstkenner und Kunstmäzen. Er ist Honorarprofessor für Urheber-, Persönlichkeits- und Presserecht an der Freien Universität Berlin und Verfasser zahlreicher einschlägiger Publikationen.
Im Anschluss an den Vortrag ist eine Diskussion geplant.
Interessierte Teilnehmer melden sich bitte bis zum 8. Mai unter der E-Mail-Adresse: vorzimmer.wd1@bundestag.de an. Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Deutschen Bundestages.

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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