Pflanzenschutzmittelzulassung - Wie funktioniert das?

Kurzfassung: Pflanzenschutzmittelzulassung - Wie funktioniert das?BMEL informiert über Hintergründe und Zusammenhänge - Staatssekretär Kloos fordert Versachlichung der DiskussionDie Zulassung von Pflanzenschut ...
[Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - 19.01.2015] Pflanzenschutzmittelzulassung - Wie funktioniert das?

BMEL informiert über Hintergründe und Zusammenhänge - Staatssekretär Kloos fordert Versachlichung der Diskussion
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein komplexes Verfahren und gleichzeitig ein kontrovers diskutiertes Thema. Anlass genug für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), auf einer Tagung mit dem Titel "Pflanzenschutzmittelzulassung - Wie funktioniert das?" über die Hintergründe zu informieren und Fragen zu diskutieren.
Staatssekretär Dr. Robert Kloos konnte dazu am Montag rund 125 Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Industrie, Politik, Nichtregierungsorganisationen und Behörden in Berlin begrüßen. "Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stehen wir in einem Spannungsfeld zwischen dem Nutzen der Pflanzenschutzmittel und ihren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt", sagte der Staatssekretär in seinem Grußwort. "Aus den verschiedenen Blickwinkeln heraus wird der Pflanzenschutz kritisch hinterfragt - manchmal auch emotional und wenig fachlich. Die Tagung soll dazu beitragen, die Diskussion um das Thema Pflanzenschutz zu versachlichen, Missverständnisse auszuräumen und Vorurteile abzubauen", so Kloos weiter.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweigeteiltes Verfahren. Die einzelnen Wirkstoffe werden EU-weit harmonisiert nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch EFSA und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten genehmigt. Pflanzenschutzmittel, für die die genehmigten Wirkstoffe verwendet werden, werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens als vollständiges Produkt zugelassen. Die nationale Zulassung ist wiederum Grundlage für die Zulassung in mindestens einer von drei Zonen innerhalb der EU (Nord, Süd, Zentrum). So darf ein in Deutschland,welches zur zentralen Zone zählt, nach Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 zugelassenes Pflanzenschutzmittel nach Anerkennung durch die dortige zuständige Behörde z.B. auch in Belgien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigtem Königreich angewendet werden.
Zulassungsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL beteiligt die weiteren zuständigen Behörden: So prüft das Julius-Kühn-Institut (JKI) die Wirksamkeit des Pflanzenschutzmittels, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und das Umweltbundesamt (UBA) die Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Pflanzenschutzmittelzulassungen werden zeitlich befristet erteilt und vor Ablauf der Frist auf Antrag neu bewertet, um zu gewährleisten, dass die Zulassung auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes erfolgt.
Naturgemäß haben die Verbände der Land- und Forstwirtschaft, Pflanzenschutzmittelhersteller, Nichtregierungsorganisationen und Behörden unterschiedliche Interessen und Erwartungen an die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. So werden in den Diskussionen einerseits mehr Harmonisierung bei der Zulassung, mehr Effizienz im Verfahren und größere Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmittel gefordert, andererseits wird die Unabhängigkeit der Behörden in Frage gestellt und mehr Verbraucher- und Naturschutz bis hin zu Zulassungsverboten gefordert. Für einen konstruktiven Dialog über diese Fragen soll die Tagung, die noch bis Dienstag läuft, die sachlichen Grundlagen und Informationen geben.

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