19.01.2015 11:29 Uhr in Handel & Dienstleistungen von -

GTÜ: Mit Dieselpartikelfilter freie Fahrt in der Umweltzone Für Nachrüstung wieder Geld vom Staat

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Datenbank der GTÜ gibt Auskunft über Kosten und FiltersystemeAutofahrer, die ihr älteres Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, erhalten wieder einen Zuschuss vom Staat. Die Nachrüstung wird von der Bundesregierung mit 260 Euro pro Fahrzeug gefördert. Entsprechende Anträge können ab 1. Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de gestellt werden. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. ...
[- - 19.01.2015] (Mynewsdesk) Datenbank der GTÜ gibt Auskunft über Kosten und FiltersystemeAutofahrer, die ihr älteres Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, erhalten wieder einen Zuschuss vom Staat. Die Nachrüstung wird von der Bundesregierung mit 260 Euro pro Fahrzeug gefördert. Entsprechende Anträge können ab 1. Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de gestellt werden. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Nach der Umrüstung gibt es in der Regel die grüne Plakette und damit freie Fahrt in allen Umweltzonen.

Insgesamt stellt der Staat für die erneute Nachrüstförderung 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sind rund 115.000 Nachrüstungen bei älteren Dieselfahrzeugen möglich. Nach Angaben der GTÜ-Sachverständigen können allerdings nur Halter von Diesel-Pkw und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen die Förderung beantragen, deren Fahrzeug erstmals vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurde. Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen – wie etwa Transporter – erhalten den Zuschuss nur, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde.

Die Nachrüstung kostet in der Fachwerkstatt je nach Fahrzeug zwischen 600 und 1000 Euro. Nach erfolgtem Einbau stellt der Kfz-Sachverständige einer Prüforganisation wie der GTÜ eine Abnahmebescheinigung aus. Die Zulassungsbehörde trägt dann die neue Partikelminderungsstufe in den Fahrzeugschein ein. Gefördert werden nur Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2015 erfolgt sind.

Ob ein Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüstbar ist, wie hoch die Kosten dafür sind und welche Schadstoffplakette das Auto dann erhält, darüber können sich Autofahrer vorab auf den Internetseiten der GTÜ-Datenbank unter http://feinstaub.gtue.de detailliert informieren. Bei allen Fragen zum Thema Filternachrüstung helfen auch die GTÜ-Sachverständigen vor Ort weiter.

Stuttgart, den 19. Januar 2015


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