14.01.2015 11:28 Uhr in Handel & Dienstleistungen von -

GTÜ: Blaue Prüfplaketten seit Jahresbeginn ungültig

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Autofahrer, die noch eine blaue Prüfplakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die blauen Plaketten mit der Zahl 14 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Für 2015 sind Plaketten mit der Farbe Gelb (15), Braun ...
[- - 14.01.2015] (Mynewsdesk) Autofahrer, die noch eine blaue Prüfplakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die blauen Plaketten mit der Zahl 14 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Für 2015 sind Plaketten mit der Farbe Gelb (15), Braun (16) und Rosa (17) gültig. Fahrzeuge mit gelber Prüfplakette sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2015 zugelassen werden, tragen die Farbe Grün (18). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2010 zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.

Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Autofahrer können sich für die kostenlose HU-Erinnerung registrieren: http://hu-erinnerung.gtue.de

Stuttgart, den 14. Januar 2015


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