22.12.2014 12:16 Uhr in Gesellschaft & Familie von Universität Rostock

Grundfinanzierung der Hochschulen wird erhöht

Kurzfassung: Grundfinanzierung der Hochschulen wird erhöhtDie Prüfung der Hochschulfinanzierung durch den Landesrechnungshof ist abgeschlossen. Die Prüfer bestätigten zusätzliche benötigte Mittel für Person ...
[Universität Rostock - 22.12.2014] Grundfinanzierung der Hochschulen wird erhöht
Die Prüfung der Hochschulfinanzierung durch den Landesrechnungshof ist abgeschlossen. Die Prüfer bestätigten zusätzliche benötigte Mittel für Personal-, Sach- und Investitionsmittel für die Universität Rostock, welche aus den ab 2015 zusätzlich verfügbaren sogenannten "BAföG-Mitteln" finanziert werden könnten. Die Haushaltsanmeldung für den Wirtschaftsplan 2014/15 der Universität Rostock ist für den Landesrechnungshof nachvollziehbar und wurde anerkannt. Darüber hinaus wird in der Gegenüberstellung zu den Vergleichsländern sowie Hochschulen eingeschätzt, dass der Einsatz der Finanzmittel für Forschung und Lehre effektiv ist, Effizienzpotentiale aber noch vorhanden seien. Erhebliche Investitionsstaus bescheinigt der Landesrechnungshof bei den Geräte- und Bauinvestitionen der Universität.
Mit dieser Einschätzung zeigt sich die Hochschulleitung grundsätzlich zufrieden, auch wenn deutliche Finanzierungslücken bleiben. Hinter den Erwartungen des Rektorats bleibt der Ausfinanzierungsgrad von 96% des Stellenplans für die Rostocker Uni, denn dieser ist Grundlage für die Kalkulation der Personalkosten. Gehofft hatte die Leitung auf 98% - ein Prozentpunkt entspricht immerhin einem finanziellen Volumen von jährlich rund 850.000 EUR. Mit 2,3 Mio. EUR aus den "BAföG-Mitteln" können weiterhin nicht alle Stellen besetzt werden (Vakanzpflicht).
Der Ende 2013 vom Rektor formulierten und vom Bildungsminister unterstützten Forderung nach einer Bundesbeteiligung in der Grundfinanzierung der Hochschulen wird mit den BAföG-Mitteln Rechnung getragen. Allerdings hielt Rektor Schareck als Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz einen höheren Ausfinanzierungsgrad für angemessen.
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