eBay-Händler : Schnell AGB anpassen, bevor eine Abmahnung droht
eBay.de führt Warenkorb und Gastzugang ein und stellt damit Händler vor neue rechtliche Herausforderungen.Kurzfassung: Während der Pilotphase führte eBay.de für einige Käufer den Warenkorb ein. Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft wurde diese Funktion nun auf dem gesamten Marktplatz ausgerollt und sorgt dafür, dass eBay-Händler noch schnell Ihre AGB auf diese Änderung anpassen sollten.
				
							
				
				[Händlerschutz - 02.12.2014] Während der Pilotphase führte eBay.de für einige Käufer den Warenkorb ein. Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft wurde diese Funktion nun auf dem gesamten Marktplatz ausgerollt und sorgt dafür, dass eBay-Händler noch schnell Ihre AGB auf diese Änderung anpassen sollten. Der Händlerschutz hat seine Mitglieder weiterhin darüber informiert, dass diese neue Warenkorbfunktion als eBay-Mitglied oder aber auch als "Kaufen als Gast" genutzt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass bei Gästen der Artikelpreis unter 500.-Euro liegen muss. Bezahlt werden kann dann per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift.
"Ausgerechnet vor Weihnachten sind eBay-Händler nun angehalten, Ihre AGB anzupassen", so Händlerschutz Vorstand Markus P. Herbig. "Mit der Warenkorbfunktion erweitert eBay.de nun seinen Marktplatz um ein Detail, welches bei Online-Shops zum Standard gehört. Ich empfehle jedem eBay-Händler daher, seine Rechtstexte entsprechend prüfen zu lassen."
Für eBay.de könnten die Neuerungen durchaus nützlich sein. So mancher Kommentar im Internet hat sich eine Gast-Funktion auf dem Marktplatz gewünscht und könnte so eBay.de attraktiver machen. Als eBay-Händler sollten Sie prüfen, ob Ihre verwendeten Rechtstexte diese Neuerungen abdeckt, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
Der Händlerschutz, Partner der Händler, möchte eBay-Händlern im Weihnachtsgeschäft helfen und rabattiert Ihnen die passenden Rechtstexte für ein ganzes Jahr. Diese Aktion ist bis zum 7.12.2014 begrenzt.
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				"Ausgerechnet vor Weihnachten sind eBay-Händler nun angehalten, Ihre AGB anzupassen", so Händlerschutz Vorstand Markus P. Herbig. "Mit der Warenkorbfunktion erweitert eBay.de nun seinen Marktplatz um ein Detail, welches bei Online-Shops zum Standard gehört. Ich empfehle jedem eBay-Händler daher, seine Rechtstexte entsprechend prüfen zu lassen."
Für eBay.de könnten die Neuerungen durchaus nützlich sein. So mancher Kommentar im Internet hat sich eine Gast-Funktion auf dem Marktplatz gewünscht und könnte so eBay.de attraktiver machen. Als eBay-Händler sollten Sie prüfen, ob Ihre verwendeten Rechtstexte diese Neuerungen abdeckt, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
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