06.01.2015 19:56 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Medien & Presse von Händlerschutz

Neue EU-Verordnung fordert Online-Händler auf zur Kennzeichnungspflicht

Die Gesetzesänderung greift seit dem 1.01.2015 für aktualisierte oder neue Produkte
Kurzfassung: .
Neue EU-Verordnung fordert Online-Händler auf zur Kennzeichnungspflicht Neue Kennzeichnungspflichten seit 01.01.2015
[Händlerschutz - 06.01.2015] Die rechtlichen Änderungen für eBay- und Online-Händler machen das Handeln immer komplizierter. Die Verordnung (EU) 518/2014 wurde verabschiedet und ab 2015 Online-Händlern auferlegt. Abmahn-Anwälte warten nur auf solche Änderungen. Neben der neuen Kennzeichnungspflicht ist aber auch auf die vielen anderen Abmahngründe zu achten. Uns bekannte und häufige Abmahngründe 2014 waren: falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen (Gesetzesänderung ab dem 13.06.2014 beachten!), falsche Preisauszeichnungen und die Beschreibung des CE-Zeichens als "CE-geprüft". Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für eine Vielzahl von Elektro- und Haushaltsgeräten, wonach elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter für Verbraucher zur Einsicht online bereitzustellen sind. Hierzu kann man auch die Daten in der Artikelbeschreibung ergänzen.

Die Gesetzesänderung greift seit dem 1.01.2015 für aktualisierte oder neue Produkte, die Sie ab dem vorbenannten Stichtag in den Verkehr bringen, für folgende Produktgruppen: Fernseher, LED-Monitore, Elektrobacköfen, Haushaltswaschmaschinen, Kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, Haushaltsgefriergeräte, Haushaltswäschetrockner, Staubsauger, Raumklimageräte, Leuchten und Lampen.

"Nachdem vor kurzem eBay.de mit seiner Warenkorbfunktion für Anpassungen der AGB für eBay gesorgt hat, ist nun der eBay -Händler abermals in der Pflicht, entsprechende Kennzeichnungs-Anpassungen seit dem 01.01.2015 vorzunehmen", so Händlerschutz Vorstand Markus P. Herbig. "Der Online-Handel wird immer komplizierter. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen."

Als eBay-Händler sollten Sie prüfen, ob Ihre verwendeten Artikelbeschreibungen diese Neuerungen abdecken, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

Der Händlerschutz - Partner der Händler, möchte eBay-Händlern im neuen Jahr 2015 mit einem Sonderpreis auf das Rechtstext-Paket unlimited zu 14,95 EUR/Mon. helfen. Diese Aktion ist bis zum 11.01.2015 begrenzt.

Jetzt 1 Jahr Rechtstexte für nur 14,95 EUR/Mon. sichern!

Ein Service vom Händlerschutz - Partner der Händler!
Weitere Informationen
Händlerschutz
Händlerschutz Händlerschutz ist Partner der Händler. Mit einem umfangreichen Schutzpaket hilft er kleinen und mittelständischen Online-Unternehmern sich vor Abmahnungen zu schützen. Ein individueller AGB-Service für anwaltlich geprüfte Rechtstexte verschiedener Internetpräsenzen wie Online-Shop, eBay, Amazon & Co. ist enthalten. Mit einer Haftungsübernahmegarantie ist der Online-Händler auf der sicheren Seite.
Händlerschutz, Herr STADTINFO AG Abt. Presse
Bahnhofstr. 85, 91233 Neunkirchen, Deutschland
Tel.: 09123 - 9626981; https://www.haendlerschutz.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr STADTINFO AG Abt. Presse

Händlerschutz
Bahnhofstr. 85
91233 Neunkirchen
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
09123 - 9626981
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/119269

https://www.prmaximus.de/pressefach/händlerschutz-pressefach.html
Die Pressemeldung "Neue EU-Verordnung fordert Online-Händler auf zur Kennzeichnungspflicht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Neue EU-Verordnung fordert Online-Händler auf zur Kennzeichnungspflicht" ist Händlerschutz, vertreten durch STADTINFO AG Abt. Presse.