Filmförderung verbessern - Positionen der SPD zum Film

Kurzfassung: Filmförderung verbessern - Positionen der SPD zum FilmDie Medien- und Netzpolitische Kommission beim SPD-Parteivorstand hat sich mit dem Thema Film beschäftigt und ein Positionspapier beschlossen. D ...
[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - 11.11.2014] Filmförderung verbessern - Positionen der SPD zum Film

Die Medien- und Netzpolitische Kommission beim SPD-Parteivorstand hat sich mit dem Thema Film beschäftigt und ein Positionspapier beschlossen. Dazu erklären für den geschäftsführenden Vorstand der Kommission Marc Jan Eumann, Björn Böhning und Burkhard Blienert:
Der Film ist ein wichtiges Massenmedium und zugleich eines der zentralen Elemente unserer modernen Kultur. Für die Gesellschaft ist er Ausdruck ihrer kulturellen Identität, für den Einzelnen Angebot zur Identitäts- und Bewusstseinsbildung. Film ist nicht nur Kulturgut, sondern zugleich Wirtschaftsgut. Beides - Filmschaffen und Filmverwertung -vollziehen sich im internationalen Wettbewerb. Der Kinomarkt wird nach wie vor von US-amerikanischen Produktionen beherrscht. Für deutsche Filme ist der Auswertungsmarkt in der Regel zu klein, um eine Refinanzierung abzusichern. Film ist "Hochrisikoprodukt". Entsprechend ist die Realisierung deutscher Filme nur im Ausnahmefall ohne Förderung möglich. Vor diesem Hintergrund ist staatliche Filmförderung eine wichtige kulturpolitische Aufgabe. Sie muss sowohl Wirtschaftsförderung betreiben als auch das kreativ-künstlerische Filmschaffen unterstützen.
Die Förderung auf der Grundlage des Filmfördergesetzes (FFG) gilt als Kernstück der deutschen Filmförderung. Daneben gibt es den Deutschen Filmförderfonds (DFFF), weitere Fördermaßnahmen des BKM sowie auf Länderebene die Länderförderungseinrichtungen. Die Instrumente verfolgen jeweils eigene Zielsetzungen. Erfolg und Effizienz des Systems hängen von der Koordinierung zwischen Bundes- und Länderebene ab.
Vor diesem Hintergrund ist es von grundlegender Bedeutung, dass das wegweisende Urteil des BVerfG (28.01.2014) mit seinen Vorgaben die Filmförderung des Bundes auf eine sichere Grundlage gestellt hat. Einige Kinounternehmer hatten gegen die Filmabgabe Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Bei der FFG-Novelle stehen für die SPD die folgenden Forderungen im Mittelpunkt. Die Einbeziehung weiterer Verwerter in die Filmabgabe (Zugangsprovider, Plattformbetreiber mit Sitz im Ausland) ist notwendig. Wir wollen das Filmerbe sichern und zugänglich machen. Dafür wollen wir in der Abstimmung mit den Beteiligten Eckpunkte für Digitalisierung und Langzeitsicherung erarbeiten. Die Kinoförderung soll auch dem Erhalt der Kinolandschaft als Teil der kulturellen Infrastruktur dienen. Und ganz wichtig ist für uns, dass beim Förderantrag Tarifbindung und Einhaltung sozialer Mindeststandards berücksichtigt werden müssen.
Für uns gibt es noch weiteren Regelungsbedarf über die FFG-Novelle hinaus. Wir wollen die Verstetigung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) auf hohem Niveau, ein stärkeres Engagement der öffentlich-rechtlichen Sender für den deutschen Kinofilm, die Stärkung der Urheber (Vergütungsregeln, angemessene Vergütung) und Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums und die schulische und außerschulische Filmbildung stärken.
Unter folgendem Link finden Sie den ausführlichen Text des Positionspapiers: http://spd-link.de/s48Z

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