17.06.2014 09:28 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenvernehmung des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) am 3. Juli 2014 Donnerstag, 03. Juli 2014, 12 Uhr

Kurzfassung: Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenvernehmung des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) am 3. Juli 2014 Donnerstag, 03. Juli 2014, 12 UhrPaul-Löbe-Haus, EuropasaalAm Donnerstag, 3. Juli 20 ...
[Deutscher Bundestag - 17.06.2014] Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenvernehmung des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) am 3. Juli 2014
Donnerstag, 03. Juli 2014, 12 Uhr

Paul-Löbe-Haus, Europasaal
Am Donnerstag, 3. Juli 2014 findet die erste öffentliche Zeugenvernehmung des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) statt.
Für den Zutritt zum Deutschen Bundestag gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages (siehe: www.bundestag.de/presse/akkreditierung).
Darüber hinaus benötigen Medienvertreter, die die Zeugenvernehmung von der Tribüne aus verfolgen wollen, zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Wir bitten um Verständnis, dass aus Platzgründen pro Medienorganisation grundsätzlich nur ein Ausweis ausgestellt wird.
Medien, die Zugangskarten erhalten möchten, melden sich bitte schriftlich im Pressereferat des Bundestages unter akkreditierung@bundestag.de an. Die Anmeldungen werden ab sofort bis Dienstag, 24. Juni 2014, 17 Uhr angenommen.
Die Zugangskarten werden am 3. Juli 2014 vor Beginn der ersten Zeugenvernehmung vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams, die Auftaktbilder machen wollen, werden ebenfalls um eine Anmeldung gebeten (akkreditierung@bundestag.de). Bitte melden Sie auch den Bedarf von Aufsageplätzen an.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung nicht gestattet sind. Im Sitzungssaal Mobiltelefone bitte ausschalten!

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Telefon: 030/227-0
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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