19.05.2014 12:21 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis 2014 aus
Kurzfassung: Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis 2014 ausDer Wissenschaftspreis, den der Deutsche Bundestag in diesem Jahr wieder verleihen wird, würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der j ...
[Deutscher Bundestag - 19.05.2014] Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis 2014 aus
Der Wissenschaftspreis, den der Deutsche Bundestag in diesem Jahr wieder verleihen wird, würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäfti¬gung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis bei¬tragen. Der Preis, vom Parlament 1989 aus An¬lass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährigen Turnus verliehen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Für eine Bewerbung gelten folgende Regelungen:
Wissenschaftliche Studien können sowohl vom Autor selbst als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Die Werke müssen in dreifacher Ausfertigung und nach Abschluss der gegebenenfalls vorangegangenen akademischen Verfahren eingereicht werden. Die Bewerbung muss auch den Lebenslauf des Verfassers enthalten. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die seit dem 1. Juli 2012 erschienen sind.
Die Preisträger werden durch eine Fachjury aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Provenienz ausgewählt.
Anwärter und Befürworter preiswürdiger Arbeiten werden gebeten, sich bis zum 15. Juli 2014 an folgende Adresse zu wenden:
Deutscher Bundestag
Fachbereich WD 1
Wissenschaftspreis
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-mail: vorzimmer.wd1@bundestag.de
Telefon: 030-227-38629 bzw. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
Der Wissenschaftspreis, den der Deutsche Bundestag in diesem Jahr wieder verleihen wird, würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäfti¬gung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis bei¬tragen. Der Preis, vom Parlament 1989 aus An¬lass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährigen Turnus verliehen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Für eine Bewerbung gelten folgende Regelungen:
Wissenschaftliche Studien können sowohl vom Autor selbst als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Die Werke müssen in dreifacher Ausfertigung und nach Abschluss der gegebenenfalls vorangegangenen akademischen Verfahren eingereicht werden. Die Bewerbung muss auch den Lebenslauf des Verfassers enthalten. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die seit dem 1. Juli 2012 erschienen sind.
Die Preisträger werden durch eine Fachjury aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Provenienz ausgewählt.
Anwärter und Befürworter preiswürdiger Arbeiten werden gebeten, sich bis zum 15. Juli 2014 an folgende Adresse zu wenden:
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Wissenschaftspreis
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
