Auf das Gehör achten - Schäden sind irreparabel

Kurzfassung: Auf das Gehör achten - Schäden sind irreparabelEin einmal geschädigtes Gehör regeneriert sich nicht mehr. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des am 30. Apr ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 24.04.2014] Auf das Gehör achten - Schäden sind irreparabel

Ein einmal geschädigtes Gehör regeneriert sich nicht mehr. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des am 30. April stattfindenden "Tag gegen Lärm" hin. In Deutschland sind etwa vier bis fünf Millionen Beschäftigte Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" gehört - trotz erheblicher Präventionserfolge - weiterhin zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.
"Selbst wenn nach einer Überlastung der Ohren - zum Beispiel beim Besuch eines lauten Konzerts oder bei lauten Silvesterböllern - das Gefühl "Watte im Ohr zu haben" meist nach mehreren Stunden wieder verschwindet, können viele Überlastungen im Laufe der Zeit zu bleibenden Gehörschäden führen", so Dr. Martin Liedtke vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV in Sankt Augustin. Aber ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Es korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Daher ist es so wichtig, das eigene Gehör zu schützen. "Nur der richtige Gehörschutz kann tatsächlich vor Lärmschwerhörigkeit schützen", so Dr. Liedtke. Am Arbeitsplatz gibt es dazu zahlreiche Maßnahmen, die Lärm verringern sowie das Gehör der Beschäftigen schützen sollen - von lärmgeminderten Maschinen bis hin zu individuellem Gehörschutz. Den gesetzlichen Rahmen bietet die entsprechende Arbeitsschutzverordnung. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen forschen, beraten und unterstützen die Betriebe zum Thema Lärm.
Darüber hinaus ist nicht nur gehörschädigender Lärm problematisch. Geräusche können schon bei relativ niedrigen Schalldruckpegeln als lästig und störend empfunden werden. Dies gilt unter anderem für Einrichtungen, wo viele Menschen zusammen sind, beispielsweise Schulen oder Kindergärten. Störende Geräusche können aber auch den nächtlichen Schlaf beeinträchtigen und damit die notwendige Erholung verhindern. Stress sowie darauf folgende Fehlreaktionen, eine verminderte Signalwahrnehmbarkeit, Magen-Darm-Probleme oder Herz-Kreislauf-Störungen können die Folge sein.
Die DGUV hat zum "Tag gegen Lärm" einen Kurzfilm produziert, der die wichtigsten Aspekte rund um Lärm und Gehörschutz darstellt. Aktuelle Forschungen, Expertenstatements und Hörbeispiele geben einen umfassenden Überblick zum Thema.
- Stream des Films - Schnittmaterial ist über die Pressestelle verfügbar
- Podcast zum Thema "lärmbedingte Berufskrankheiten"
-Hören, wie es sich anhört, wenn man kaum mehr hört: Hörverlustrechner
- Software zur Auswahl von Gehörschützern

Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
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