Bundesagentur für Arbeit Pressemappe

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Selbstverwaltung:



Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt die Bundesanstalt für Arbeit ihre Aufgaben im Rahmen des für sie geltenden Rechts eigenverantwortlich durch.



Das Prinzip der Selbstverwaltung verkörpert den Gedanken, staatliche Aufgaben durch Beteiligung der von den staatlichen Regelungen betroffenen Individuen und Gruppen stärker an den einzelnen Bürger und seine Lebenswirklichkeit heranzuführen. Durch Einbindung des Sachverstands der Selbstverwaltungsmitglieder sollen praxisnahe, sach- und zeitgerechte Problemlösungen erzielt werden. Dies zielt auf eine Optimierung und bessere Zielerreichung beim Einsatz der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instrumente.



Die Selbstverwaltungsgremien bei der Bundesanstalt für Arbeit sind "drittelparitätisch" zusammengesetzt aus Vertretern der



Gewerkschaften
Arbeitgeber
öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden).
Mit den Sozialpartnern und den Repräsentanten des Staates, der letztlich die Verantwortung für Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik trägt, sind alle diejenigen, die am Arbeitsmarkt sowie an der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik beteiligt sind, gewissermaßen institutionell verbunden und sitzen automatisch „an einem Tisch". Sie bestimmen die geschäftspolitischen Ziele der Bundesanstalt für Arbeit und die Art und Weise, wie sie ihre Aufgaben wahrnimmt



Organisatorischer Aufbau:
Die Bundesanstalt für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.



Wir unterscheiden deshalb im organisatorischen Aufbau der Bundesanstalt für Arbeit Verwaltung und Selbstverwaltung. Beide nehmen in vertauensvoller Zusammenarbeit die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit auf den jeweiligen Ebenen der Gliederung der Bundesanstalt für Arbeit wahr.



An der Spitze der BA stehen der hauptamtliche Vorstand und als Organ der Selbstverwaltung der Verwaltungsrat.



Der Vorstand (Vorstandsvorsitzender: Florian Gerster) leitet die Bundesanstalt und führt deren Geschäfte. Er vertritt die Bundesanstalt gerichtlich und außergerichtlich.



Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand und die Verwaltung. Zugleich beschließt er als "Legislativorgan" die Satzung der BA und erlässt die Anordnungen nach dem SGB III.



Die Aufgaben der mittleren Ebene erfüllen in jedem Landesarbeitsamt der Präsident/die Präsidentin des Landesarbeitsamts und der Verwaltungsausschuss für die Selbstverwaltung.



Auf der unteren Ebene im jeweiligen Arbeitsamt sind der Direktor/die Direktorin und der Verwaltungsausschuss (Selbstverwaltung) für die unmittelbare Erledigung der Fachaufgaben verantwortlich.




Gliederung:
Die Bundesanstalt für Arbeit mit Sitz in Nürnberg gliedert sich in



181 Arbeisämter mit rund 660 Geschäftsstellen
10 Landesarbeitsämter
die Hauptstelle
Hinzu kommen noch besondere Dienststellen.



Die Hauptstelle in Nürnberg auf der oberen Verwaltungsebene gewährleistet durch grundsätzliche Richtlinien die erforderliche einheitliche Aufgabenerledigung durch die einzelnen Dienststellen.



Die Landesarbeitsämter auf der mittleren Verwaltungsebene koordinieren die fachliche Arbeit der ihnen zugeordneten Arbeitsämter.



Die Arbeitsämter mit ihren Geschäftsstellen auf der unteren Verwaltungsebene erledigen im Kontakt mit den verschiedenen Kundengruppen die Fachaufgaben.



Besondere Dienststellen für zentrale und überbezirkliche Aufgaben sind das Zentralamt, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, das Vorprüfungsamt, die Fachhochschule des Bundes - Fachbereich Arbeitsverwaltung -, die Führungsakademie und die Verwaltungsschulen




Aufgaben:
Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit gehören:
- Berufsberatung,
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
- Arbeitgeberberatung,
- Förderung der Berufsausbildung,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter,
- Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
- Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
Außerdem betreibt die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken.
Ferner gewährt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Schwerbehindertengesetzes übertragen.

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aus 90478 Nürnberg
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