[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 07.06.2013] Weg frei für die Honorarberatung
Aigner: "Wichtige Etappe auf dem Weg zu einer besseren Finanzberatung"
Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die Neuregelung der Honorarberatung und für mehr Vergleichbarkeit bei der Riester-Rente gegeben.
"Dies sind weitere wichtige Etappen auf dem Weg hin zu einer an den Kundeninteressen ausgerichteten Finanzberatung. Die Neuregelung der Honorarberatung wird dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rückt", so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Honorarberatung wird erstmals ein eigenständiges Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters geschaffen.
Nach dem Gesetz dürfen Honorarberater für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sind Produkte nicht ohne Provision erhältlich, muss der Honorarberater die Provision unverzüglich und ungemindert an den Kunden auskehren. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf dann nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Bieten Banken Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche strikt voneinander trennen. Das Bundesverbraucherministerium strebt an, das Modell der Honorarberatung auf weitere Bereiche der Finanzberatung auszudehnen. "Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten. Daher bin ich davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird", sagte Aigner.
Mehr Vergleichbarkeit auch bei Riester-Produkten
Ebenfalls hat der Bundesrat heute dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zugestimmt. Damit werden Produktinformationsblätter auch für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte eingeführt, etwa für Riester-Produkte oder die Eigenheimrente. Mit der Einführung eines zweijährigen Vertragsrücktrittsrechtes erhalten die Verbraucher ausreichend Zeit, auf Fehlinformationen aufmerksam zu werden und entsprechend zu reagieren. Auch der Wechsel eines Altersvorsorgevertrages wird erleichtert: Die Kosten für einen Wechsel werden auf maximal 150 Euro gedeckelt, bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten für Folgeverträge dürfen nur maximal 50 Prozent des übertragenen Kapitals berücksichtigt werden. "Mehr Transparenz und die Erleichterungen für einen Vertragswechsel werden auch hier den Markt positiv beeinflussen", sagt Bundesministerin Aigner. Bereits seit Juli 2011 ist das Produktinformationsblatt für Geldanlageprodukte vorgeschrieben, seit Juni 2012 sind Produktinformationsblätter auch für Produkte des Grauen Kapitalmarktes verbindlich.
Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen
Die Bundesregierung hat seit der Lehman-Pleite im Herbst 2008 entschlossen gehandelt und mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" beim finanziellen Verbraucherschutz Maßstäbe gesetzt. Dabei stärken Maßnahmen wie die Einführung von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen, die Stärkung der Finanzaufsicht, die Regelungen zum Grauen Kapitalmarkt und die heute verabschiedeten Gesetze zur Honorarberatung und zur Altersvorsorge den Verbraucherschutz und die Transparenz. "Wir sind noch nicht am Ziel. Aber vielen Auswüchsen im Finanzsektor haben wir ein Ende gesetzt. Der Markt ist transparenter, Produkte verständlicher und die Beratung strenger geregelt", sagt Aigner.
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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