[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 05.06.2013] Landwirtschaftsministerin Aigner: Von Hochwasser betroffene Betriebe erhalten Soforthilfen der Bundesregierung
Schnelle und unbürokratische Hilfe - Sicherung von Deichen hat Priorität
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am Mittwoch den von Hochwasserschäden betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der von der Bundesregierung kurzfristig bereitgestellten 100 Millionen Euro konkrete Soforthilfen zugesagt. Die Ministerin erläuterte am Mittwochvormittag den Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag erste Einzelheiten der geplanten Unterstützungsleistungen. "Durch das Hochwasser und den Dauerregen stehen viele Felder unter Wasser. Höfe sind überschwemmt, Wirtschaftsgebäude zerstört, Ernten vernichtet. Deiche, Wege, Brücken und Wassersysteme müssen instandgesetzt oder erneuert werden. Die Bundesregierung wird die Landwirte in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen. Auch wenn das genaue Ausmaß der Schäden zur Stunde noch nicht genau abzuschätzen ist, muss jetzt möglichst rasch gehandelt werden: Wichtig ist schnelle und unbürokratische Hilfe, um den in Not geratenen Landwirten und ihren Familien die Existenz zu sichern und den Wiederaufbau zu unterstützen. Auf dieses Ziel konzentrieren wir uns bei unseren Sofortmaßnahmen. Wenn das gesamte Ausmaß der Katastrophe feststeht, werden weitere Schritte folgen", sagte Aigner in Berlin. Im Anschluss an die Sitzung des Bundestagsausschusses reiste Aigner in das sächsische Hochwassergebiet, um sich vor Ort über die Lage zu informieren.
Um den betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland zu helfen, sind in einem ersten Schritt folgende Sofortmaßnahmen geplant:
Soforthilfe für existenzgefährdete Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft: Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird hierfür Bundesmittel bereitstellen. Das weitere Verfahren wird zunächst mit den Staatskanzleien der betroffenen Bundesländer, dann zwischen den Fachministerien abgestimmt. Schwerpunktmäßig soll es darum gehen, Unternehmen zu helfen, deren Existenz durch Ertragsausfall und Flächenschäden infolge des Hochwassers gefährdet ist. Die Anzahl der betroffenen Betriebe und die Höhe der Schäden wird derzeit von den Bundesländern festgestellt. Ansprechpartner vor Ort sind die Landwirtschaftsbehörden der Länder.
Kurzfristige Sicherung, Wiederaufbau und Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen: An vielen Deichen sind durch das zum Teil extreme Hochwasser Deichbrüche, Durchweichungen oder sonstige Schäden entstanden. Ziel muss es sein, Hochwasserschutzanlagen so schnell wie möglich zumindest provisorisch zu sichern und wieder instand zu setzen, um Flussanrainer vor weiteren Gefahren durch Überschwemmungen zu schützen.
Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Bundesministerin Aigner setzt sich dafür ein, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank vom Hochwasser betroffenen Betrieben Darlehen zu besonders günstigen Konditionen anbietet. Diese Liquiditätshilfen können sowohl zur Reparatur oder zum Ersatz hochwassergeschädigter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden, als auch zur Beschaffung von Betriebsmitteln oder kurzlebigen Wirtschaftsgütern.
Stundung von Beiträgen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung: Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die landwirtschaftliche Alters- und Krankenkasse können auf Antrag fällige Sozialversicherungsbeiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Landwirte verbunden wäre. Sie sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten worden, dieses Instrument sensibel unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der betroffenen Betriebe einzusetzen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Hilfsmaßnahmen mit den von Hochwasserschäden betroffenen Bundesländern eng abstimmen. Die Länder sind gefordert, die Schäden zu erheben sowie die Schadensregulierung und Abwicklung von Hilfsmaßnahmen vorzubereiten. Derzeit läuft eine Abfrage bei den Ländern, um das vorläufige Ausmaß der Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln und die erforderlichen Hilfen möglichst zielsicher vornehmen zu können. Um die einzelnen Maßnahmen zu koordinieren, findet kommende Woche auf Einladung des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Sonderkonferenz der Staatssekretäre der Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern statt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner steht mit den Ressortkollegen der vom Hochwasser betroffenen Länder in Kontakt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Am heutigen Mittwochnachmittag will Ministerin Aigner gemeinsam mit dem sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer, einen vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogenen Landwirtschaftsbetrieb in Sachsen besuchen, um sich vor Ort ein Bild von den Schäden zu machen (gesonderter Terminhinweis des BMELV folgt).
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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.