Aigner: 'Mehr Wettbewerb, mehr Service und mehr Transparenz für alle Bankkunden in Europa'

Kurzfassung: Aigner: "Mehr Wettbewerb, mehr Service und mehr Transparenz für alle Bankkunden in Europa"EU-Kommission legt Maßnahmenpaket für Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vorDie Europäische Komm ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.05.2013] Aigner: "Mehr Wettbewerb, mehr Service und mehr Transparenz für alle Bankkunden in Europa"

EU-Kommission legt Maßnahmenpaket für Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vor
Die Europäische Kommission hat heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem sie die Rechte der Bankkunden in Europa stärken und den Wettbewerb um kundenfreundliche Finanzdienstleistungen verstärken will. Unter anderem sieht der Vorschlag vor, dass jeder Bürger in der EU ein Recht auf Zugang zu einem Girokonto erhält. Außerdem will die Kommission die Transparenz der Gebühren und Leistungen erhöhen. So sollen Verbraucher künftig vor Abschluss des Kontovertrages ein Informationsblatt mit den wichtigsten Konditionen für Zahlungsdienste erhalten und einmal jährlich über die angefallenen Kosten informiert werden. Zudem sollen Kosten und Gebühren nicht nur in den Geschäftsräumen der Institute ausgehängt werden, sondern künftig auch im Internet jederzeit für alle Verbraucher abrufbar sein.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte den Vorstoß der EU-Kommission: "Mehr Wettbewerb, mehr Service und mehr Transparenz - das ist der richtige Weg. Ich erhoffe mir von dem Bankenpaket einen Wettbewerbs-Schub, der dazu führt, dass Finanzdienstleistungen kundenfreundlicher werden. Vor allem ist es an der Zeit, dass endlich alle Bürger in Europa einen Zugang zu einem Girokonto erhalten. Ohne ein Girokonto ist es heute kaum möglich, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Es ist gut, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt."
Nach wie vor ist es auch in Deutschland ein Problem, dass einige Banken Verbrauchern den Zugang zu einem Girokonto verwehren. "Nicht über ein Girokonto zu verfügen, ist für die Betroffenen nicht nur beschämend, sondern in vielen Fällen auch existenzbedrohend", sagt Aigner, die sich wiederholt für die verpflichtende Einführung eines Guthabenkontos auf europäischer Ebene ausgesprochen hatte. Wer heute keine Kontoverbindung vorweisen kann, erhält oftmals keinen Miet- oder Arbeitsvertrag. Zudem ist ein Leben ohne Kontoverbindung oft deutlich teurer, wenn man etwa Rechnungen am Bankschalter bar einzahlen muss.
Positiv bewertet Aigner auch die Vorschläge der EU-Kommission für mehr Kostentransparenz und für einen unkomplizierten Wechsel der Kontoverbindung: "Die Pläne der EU führen das fort, was die Bundesregierung mit der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen in Deutschland bereits vor Jahren angestoßen hat", so Aigner. Sie erinnerte an die verpflichtende Einführung des Beratungsprotokolls oder der Beipackzettel zum Schutz von privaten Geldanlegern. "Transparenz ist das Gebot der Stunde. Die Gebühren und Leistungen aller Angebote einer Bank müssen für Jedermann leicht erkennbar sein. Nur dann können Kunden entscheiden, welche Angebote für sie am besten geeignet sind."

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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