[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 26.04.2013] Neuer Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen
Der Markt für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) boomt. Auch im Jahr 2012 ist das Marktvolumen weiter gewachsen. Egal ob Früherkennung, alternative Heilverfahren, medizinisch-kosmetische Leistungen, sport- oder reisemedizinische Untersuchungen - Verbraucherinnen und Verbraucher werden mit einer Vielzahl von ärztlichen Zusatzleistungen konfrontiert.
Doch was sind überhaupt IGeL? Wann sind diese Selbstzahlerleistungen sinnvoll? Wo und wie informiere ich mich richtig? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die neue kostenfreie Informationsbroschüre des Bundesverbraucherministeriums "Individuelle Gesundheitsleistungen - Ein Ratgeber für Verbraucher", die jetzt erschienen ist.
Übersichtlich und kompakt vermittelt der Ratgeber die wichtigsten Tipps zu Individuellen Gesundheitsleistungen. Die Broschüre informiert über die grundlegenden Rechte der Patienten und gibt nützliche Hinweise zur Kommunikation mit dem Arzt in der Sprechstunde. Besonders praktisch ist eine heraustrennbare Checkliste als Stütze für die Entscheidungsfindung. Sie rät auch zum Kostenvergleich. Ein Schwerpunkt ist die Frage der richtigen Information: Welche Informationsquellen gibt es, was zeichnet eine gute Information aus, was muss ich beachten?
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Bei IGeL mangelt es vielfach an aussagekräftigen und verständlichen Verbraucherinformationen. Wichtig ist, dass die Patienten vor einer Behandlung das Für und Wider einer Behandlungsmaßnahme abwägen. Der Ratgeber liefert wichtige Tipps, damit Patienten die IGeL-Leistungen individuell besser einschätzen können. Denn bei IGeL muss die Entscheidung der Patient treffen, nicht der behandelnde Arzt."
An der Transparenz und Aussagekraft der Informationsangebote bei IGeL mangelt es vielfach. Zu diesem Ergebnis kam im November 2012 eine vom Bundesverbraucherministerium veröffentlichte Untersuchung bestehender IGeL-Informationsangebote. Das Fazit der Autoren: Es gibt durchaus geeignete Informationsmöglichkeiten - die Schwierigkeit für Patienten besteht jedoch darin, diese zu identifizieren. Empfehlenswert war aus Sicht der Autoren unter anderem der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), der inzwschen auch als App-Angebot verfügbar ist. Schlecht schnitten vor allem die Informationen in Arztpraxen ab. Grundlage der Analyse des IGES-Instituts war die Entwicklung eines Kriterienkatalogs für seriöse und aussagekräftige Gesundheitsinformationen. Dieser Kriterienkatalog war auch die Richtschnur für die Erstellung der neuen Informationsbroschüre.
Im Juni 2013 wird das BMELV die Diskussion um Individuelle Gesundheitsleistungen und die Frage der Verbraucherinformation im Rahmen einer Fachveranstaltung fortführen. Die eintägige Kongressveranstaltung "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - welche Informationen brauchen Patienten?" findet mit Fachvorträgen und abschließender Podiumsdiskussion am Dienstag, 25. Juni 2013, in Berlin statt. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter
http://www.bmelv.de/kongress-igel.
Die Broschüre steht online zum Download im Internet bereit unter der Adresse
http://www.igel-broschuere.de und kann kostenfrei postalisch bezogen werden über: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock.
Als zusätzliche Serviceangebote rund um IGeL bietet das BMELV unter
www.bmelv.de/video-igel einen interaktiven Videoclip. Die Studie "Untersuchungen zum Informationsangebot zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)" ist unter
www.bmelv.de/studie-igel abrufbar.
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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.