[Deutscher Bundestag - 13.03.2013] Internationale Parlamentarierkampagne zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt
Donnerstag, 14. März 2013, 9 bis 18 Uhr
Reichstagsgebäude, Fraktionsebene, Saal 3 S 001
Parlamentarier und Experten aus Europa kommen am 14. März 2013 im Reichstagsgebäude zusammen, um über nationale Strategien zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt zu diskutieren. Die Abgeordneten gehören dem Netzwerk der Kontaktparlamentarier der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gegen Kindesmissbrauch an und unterstützen die Europaratskampagne "Eins von Fünf", die auf die Gefahr sexueller Gewalt gegen Kinder aufmerksam macht. Schätzungen zufolge wird jedes fünfte Kind mindestens einmal Opfer sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs.
Ziel der Kampagne ist ferner, die Mitgliedstaaten des Europarates auf die Bedeutung der Ratifizierung der Lanzarote-Konvention hinzuweisen. Deutschland zählt zu den Unterzeichnern dieses ersten internationalen Übereinkommens, das strafrechtliche Maßnahmen mit Blick auf verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern fordert. Die Ratifizierung wird derzeit vorbereitet.
Die Abgeordnete Marlene Rupprecht (SPD) ist die deutsche Vertreterin im Netzwerk. Sie ist auch die Generalberichterstatterin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Kinder und eine der Hauptrednerinnen des Treffens der Kontaktparlamentarier.
An der Konferenz nehmen auch Bundestagspräsident Norbert Lammert, der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Markus Löning und der unabhängige Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig sowie zahlreiche nationale und internationale Fachleute und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen.
Die Veranstaltung ist presseöffentlich.
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Das detaillierte Programm finden Sie hier:
http://www.coe.int/t/dg3/children/1in5/Source/Assembly/12th_meeting_Prog_en.pdfDeutscher Bundestag
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.