Verfassungsausschuss lehnt Anti-Korruptions-Antrag der FREIEN WÄHLER ab

Streibl: Schwarz-Gelb gegen Verschärfung der Regelungen zur Abgeordnetenbestechung
Kurzfassung: (ddp direct) München. Der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags hat mit den Stimmen von CSU und FDP am Donnerstag einen Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt, der eine Verschärfung der Regeln gegen Abgeordnetenbestechung vorsieht. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zeigte sich darüber am Rande der Sitzung verärgert: „Der federführende Ausschuss hätte die Möglichkeit gehabt, ein Zeichen gegen ...
[FREIE WÄHLER Landtagsfraktion - 31.01.2013] (ddp direct) München. Der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags hat mit den Stimmen von CSU und FDP am Donnerstag einen Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt, der eine Verschärfung der Regeln gegen Abgeordnetenbestechung vorsieht. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zeigte sich darüber am Rande der Sitzung verärgert: „Der federführende Ausschuss hätte die Möglichkeit gehabt, ein Zeichen gegen Korruption zu setzen und sich für die Ausweitung der Strafbarkeit von korruptivem Verhalten Abgeordneter auszusprechen. Es kann nicht sein, dass weite Teile von als strafwürdig empfundenen Manipulationen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen einfach straflos gestellt bleiben.“

Der Bundesgesetzgeber müsse die Strafnorm der Abgeordnetenbestechung in § 108e des Strafgesetzbuchs endlich entsprechend der Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) novellieren, so Streibl weiter. „Erst dann kann diese im Jahr 2003 unterzeichnete Konvention endlich ratifiziert werden. Solange sich die CSU jedoch von ihrem Koalitionspartner FDP – einer Klientel- und Lobbypartei – schon im Freistaat derart unter Druck setzen lässt, wird sich bei Schwarz-Gelb auf Bundesebene ebenfalls nichts zum Besseren wenden.“

Diese seit Jahren stattfindende Verzögerung der Gesetzesänderung sowie der Ratifikation des Übereinkommens schade dem Ansehen Deutschlands beträchtlich, so Streibl. „Jetzt liegt es an Bundeskanzlerin Merkel, ob die UN-Konvention doch noch umgesetzt werden kann oder Deutschland bei der Korruption weiterhin auf einer Stufe mit Ländern wie Bhutan, Myanmar, Saudi-Arabien, dem Sudan oder Syrien stehen möchte.“

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