[Deutscher Bundestag - 05.12.2012] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Zeit: Montag, 10. Dezember 2012, 10.30 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101
Öffentliche Anhörung
zur Zukunft der Europäischen Union und zur Vorlage: Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Zwischenbericht 12. Oktober 2012
Die Anhörung gliedert sich in die Themenbereiche:
Integrierter finanz-, haushalts- und wirtschaftspolitischer Rahmen unter Berücksichtigung der sozialen Dimension Demokratische Legitimation und Rechenschaftspflicht gegenüber den ParlamentenSachverständige:
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Hans-Peter Grüner, Universität Mannheim Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld Dr. Waltraud Schelkle, London School of Economics and Political Science Peter Wahl, World Economy, Ecology
DevelopmentInteressierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter europaausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail:
mail@bundestag.deURL:
http://www.bundestag.de
Deutscher Bundestag

Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.