Verbraucherschutzministerium arbeitet an gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung von Mineralöl-Rückständen

Kurzfassung: Verbraucherschutzministerium arbeitet an gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung von Mineralöl-RückständenDas Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat Ent ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 29.11.2012] Verbraucherschutzministerium arbeitet an gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung von Mineralöl-Rückständen

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat Entwürfe für zwei Verordnungen erarbeitet, mit denen der Übergang von Mineralöl-Rückständen aus Recycling-Verpackungen in Lebensmittel verhindert werden soll.
Hintergrund sind Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung und aus einem Forschungsprojekt des Ministeriums, wonach Karton-Verpackungen aus Recycling-Papier Rückstände mineralölhaltiger Farben enthalten können, mit denen das Papier bedruckt war, das im Recycling verwendet wurde.
Der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung sieht Höchstmengen für den Übergang von Mineralöl aus Lebensmittelverpackungen, die unter Verwendung von Recycling-Papier hergestellt wurden, auf Lebensmittel vor. Die Höchstmengen sind so bemessen, dass Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen dieser Stoffe geschützt werden.
Mineralöl kann auch durch das direkte Bedrucken von Verpackungen in Lebensmittel gelangen. Um dies zu verhindern, hat das Ministerium einen weiteren Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass mineralölhaltige Druckfarben zum Bedrucken von Lebensmittelverpackungen künftig nicht mehr verwendet werden dürfen: die so genannte Druckfarbenverordnung.
Beide Verordnungsentwürfe werden derzeit mit den anderen Regierungsressorts, den Ländern und der Wirtschaft abgestimmt. Ziel des Bundesverbraucherministeriums ist es, diese Regelungen so bald wie möglich auf den Weg zu bringen und in der Praxis umzusetzen. Voraussetzung für die Umsetzung ist allerdings eine amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralöl-Verbindungen. Mit der Entwicklung einer solchen Methode ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) derzeit beauftragt.
Mineralöle sind Gemische, die aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten. Diese Gemische sind toxikologisch nicht ausreichend untersucht. Insofern können Toxikologen auch ein Krebs erzeugendes Potenzial nicht ausschließen. Aus Vorsorgegründen sollte die Aufnahme von Mineralöl-Rückständen über Lebensmittel so gering wie irgend möglich bleiben.
Erst kürzlich hatten Medienberichte über Rückstände von Mineralöl in Adventskalendern, die aus Recyclingpapier hergestellt wurden, für Schlagzeilen gesorgt. Die Ergebnisse einer Untersuchung zeigten aber auch, dass die Problematik nicht alle Adventskalender betrifft. Es ist in der Herstellungspraxis also möglich, die Adventskalender-Verpackungen so zu produzieren, dass keine Mineralöl-Rückstände in die Schokolade übergehen, und die Hersteller sind genau dazu auch gesetzlich verpflichtet. Unabhängig von neuen gesetzlichen Regelungen müssen Lebensmittel-Unternehmen grundsätzlich gewährleisten, dass sie nur sichere Produkte herstellen und auf den Markt bringen. Auch von Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen keine Gesundheitsgefahren für den Menschen und keine unvertretbaren Veränderungen von Lebensmitteln ausgehen.
Hintergrund
Mineralöl gelangt über die Verwertung von Altpapier in Recyclingpapier. Altpapier besteht aus Zeitungen, Zeitschriften, Katalogen und anderen grafischen Papieren sowie aus Verpackungspapieren. Zum Bedrucken dieser Papiere werden Druckfarben verwendet, die Mineralöl enthalten. Das BfR und das BMELV teilen die Auffassung, dass Mineralölgehalte in Lebensmitteln aus gesundheitlichen Gründen und Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes so weit wie möglich minimiert werden sollten. Weiter hat das BfR verschiedene technische Maßnahmen zur Reduzierung empfohlen, von der Herstellung grafischer Papiere bis zur Verpackungsebene.
Das BMELV hat in der Vergangenheit mehrere Gespräche mit der betroffenen Wirtschaft geführt, um die Praktikabilität der vom BfR empfohlenen Maßnahmen zu prüfen. Dabei wurde deutlich, dass Maßnahmen auf der Ebene der Verpackungsherstellung vordringlich sind, um das Mineralölproblem kurzfristig und effektiv zu lösen. So können durch die Verwendung von Verpackungen mit Barrierewirkung (Innenbeutel oder Innenbeschichtungen) Mineralölübergänge weitgehend verhindert werden.
Die Wirtschaft hat verschiedene Anstrengungen unternommen, für eine Reduktion der Mineralölgehalte zu sorgen. Freiwillige Maßnahmen allein werden allerdings nicht zum Ziel führen, deshalb hat das BMELV die beschriebenen Verordnungsinitiativen auf den Weg gebracht.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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