[Automobilclub Kraftfahrer-Schutz - 05.11.2012] Nebelrücklicht nur bei Nebel erlaubt
KS: Die grell-rote Leuchte kann bei Regen gefährlich blenden
Herbstzeit ist Nebelzeit, und das sorgt vor allem in den Morgen- und Abend¬stunden für Unsicherheit auf den Stra¬ßen. Da ist es wichtig, frühzeitig gesehen zu werden. Das Nebelrücklicht leistet dabei wertvolle Dienste. Doch warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): Die grell-rote Leuchte darf nur eingeschaltet wer¬den, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter be¬trägt ( 17 (3) StVO). Denn sie kann andere Ver¬kehrsteilneh¬mer gefährlich blen¬den, zum Beispiel bei Nieselregen. So verwechseln manche Autofahrer das Nebelschluss¬licht ihres Vordermannes mit dessen Bremslicht, was zu Fehlreaktionen und Auffahrunfällen führen kann.
Was 50 Meter sind, ist auf der Autobahn leicht festzustellen: Die Leitpfo¬sten am Fahrbahnrand sind im Abstand von jeweils 50 Meter postiert. Nur wenn man den übernäch¬sten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei "wirklich dic¬ker Suppe", darf man das Ne¬bel¬rücklicht ein¬schalten. Um gut gesehen zu werden, rät der KS übrigens, auch tagsüber mit Abblend¬licht zu fahren.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 500.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
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