[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 02.11.2012] Erster Probelauf für das neue "Regionalfenster": Testmärkte für die Vermarktung regionaler Produkte stehen fest
Im Rahmen der Erprobung und Evaluierung des neuen "Regionalfensters" für Lebensmittel wurden jetzt in fünf Modell-Regionen jeweils vier Testmärkte ausgewählt. Dort wird die neue transparente Kennzeichnung auf bestimmten regionalen Produkten eingeführt und in einem ersten Probelauf getestet.
Das auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums angestoßene Regionalfenster wird eine freiwillige Kennzeichnungsmöglichkeit sein, die verlässliche Angaben zur Herkunft der eingesetzten Zutaten sowie den Ort der Verarbeitung beinhaltet. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hatte das Konzept auf der Grünen Woche im Januar 2012 in Berlin erstmals vorgestellt. Im Rahmen des Pilotprojektes soll das Regionalfenster nun unter Realbedingungen in den Bundesländern getestet werden. "Mein Ziel ist es, in Deutschland eine klare und transparente Kennzeichnung für regionale Produkte durchzusetzen. Das Konzept des Regionalfensters bietet die beste Möglichkeit einer klaren und transparenten Kennzeichnung für Produkte aus der Region", sagte Bundesverbraucherministerin Aigner am Freitag in Berlin.
In den folgenden fünf Testregionen werden jeweils vier Testmärkte aufgebaut:
Baden-Württemberg: Edeka Südwest mit der Marke "Unsere Heimat" Berlin/Brandenburg: pro agro mit der Marke "von hier" Metropolregion Hamburg/Nord: zwei Metzgereien, zwei Bäckereien sowie ein Bio-Fachhandel Hessen: tegut Nordrhein-Westfalen: REWE mit der Marke "REWE regional"Vor der Markteinführung der Produkte wird das Verkaufspersonal besonders geschult: Neben Informations- und Verkostungsaktionen zur Einführung der Regionalprodukte werden auch Informationsmaterialien zum Regionalfenster bereitgestellt. Die Verbraucherakzeptanz der Regional-Kennzeichnung soll schließlich anhand der in den Testmärkten gewonnenen Erkenntnisse wissenschaftlich evaluiert werden, die Ergebnisse fließen in die weitere Ausgestaltung des Regionalfensters ein.
Das Regionalfenster, das Lebensmittelhersteller freiwillig führen können, muss verlässliche Informationen über die Herkunft der primären Zutaten sowie einen Hinweis auf die neutrale Überprüfung dieser Angaben enthalten. Die primäre Zutat eines verarbeiteten Produktes muss zu 100 Prozent aus der Region kommen. Beträgt die primäre Zutat weniger als 50 Prozent des Gesamtgewichts des Produkts, müssen weitere Zutaten aus der Region stammen, bis mindestens 51 Prozent des Gesamtgewichts erreicht sind. Erforderlich ist eine klare Angabe und Definition der Region: Sie kann sich an Landschaften oder traditionellen Gebieten orientieren, jedoch muss sie anhand von administrativen Grenzen oder eines Radius in Kilometern genau festgelegt sein.
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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