[www.kfzversicherungsvergleich.net - 17.10.2012] Das Jahr ist bald schon wieder zu Ende. Dies ist der beste Zeitpunkt für Sie, Ihre KFZ-Versicherung noch einmal zu überprüfen. So können Sie rechtzeitig einen eventuellen Wechsel der Versicherung vornehmen. Was Sie dabei alles beachten müssen, erfahren Sie hier.
Wechsel der KFZ Versicherung - Warum eigentlich?
Stichtag für den Wechsel der KFZ-Versicherung ist der 30. November. Deshalb sollte der KFZ Versicherungscheck zum Jahreswechsel am besten im Herbst erfolgen, damit Sie genügend Zeit haben, sich für ein passendes Angebot zu entscheiden. Die Versicherungen ändern gerade zum Jahreswechsel häufig ihre Konditionen. So kann es passieren, dass eine andere Versicherung ein für Sie passenderes beziehungsweise günstigeres Angebot hat. Deshalb sollten Sie sich ausführlich über die verschiedenen Angebote informieren. In Fachzeitschriften werden die Versicherungen oftmals ausführlich mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt. Ebenso bieten einige Websites die Möglichkeit, die für Sie passende KFZ-Versicherung nach Angabe Ihrer gewünschten Konditionen zu ermitteln. Letztendlich bieten auch die Versicherungsgesellschaften selbst die Möglichkeit, Ihnen über die jeweiligen Konditionen ausführlich Auskunft zu geben.
Was sollte bei einem Wechsel alles beachtet werden?
Haben Sie sich nach einem
KFZ Versicherungscheck zum Jahreswechsel dafür entschieden Ihre bisherige Versicherung zu kündigen, sollten Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen. Die Kündigung muss einen Monat vor dem Ende der Jahresfrist abgegeben werden. In der Regel also bis zum 30. November. Endet Ihre Versicherung pünktlich zum Jahresende, müssen Sie das Schreiben erst bis diesem Zeitraum einreichen. Deshalb sollten Sie sich genau darüber informieren, welche Fristen bei Ihrer bisherigen Versicherung gelten. In dem Schreiben sollten Sie außerdem den genauen Zeitpunkt der Kündigung, Ihr Autokennzeichen und die Nummer des Versicherungsscheines angeben.
Besonderheiten und Ausnahmen beim Wechsel
In speziellen Fällen ist es möglich, ein so genanntes Sonderkündigungsrecht zu erhalten. Das bedeutet, dass im Falle einer Kündigung die Fristen nicht gelten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherung Ihre Preise erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erweitern. Wenn die Versicherung nach einem Unfall für Sie den Schaden reguliert hat, ist ebenfalls ein Wechsel möglich. Ebenso ist ein Wechsel der Versicherung möglich, wenn Sie einen Fahrzeugwechsel vornehmen. Wichtig bei diesen Ausnahmen ist jedoch, dass die Kündigung der alten Versicherung innerhalb von einem Monat erfolgen muss.
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