[Kfzversicherungsvergleich.net - 21.09.2012] Wenn keine besonderen Gründe vorliegen, dann kann die KFZ Versicherung regelmäßig und ordentlich nur zum Jahreswechsel bei einer Kündigungsfrist zum 30. November gekündigt werden. Doch es gibt nicht nur eine Art Sonderkündigungsrecht! Deshalb hat kfzversicherungsvergleich.net die wichtigsten dieser Rechte für Sie zusammengestellt.
Kündigen Sie die KFZ Versicherung bei einer Prämienerhöhung!
Nach einer Prämienerhöhung durch Ihre KFZ Versicherung haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht mit dem Beginn der Prämienerhöhung. Denn Ihr ursprünglich abgeschlossener Vertrag wird von der Versicherung einseitig verändert. Jede Prämienerhöhung ist sozusagen Ihr Ticket zum Versicherungsvergleich und Sie können ohne jede Wartezeit zum Zeitpunkt der Beitragsveränderung kündigen. Diese Möglichkeit erhöht den Druck auf die Versicherungen noch weiter die Verträge nicht zu verschlechtern.
Die Veränderung von Typ- bzw. Regionalklasse zu Ihren Ungunsten
Die Versicherer stufen jedes Jahr die Fahrzeuge nach dem Schadensverlauf vergleichbarer Fahrzeuge im ganzen Bundesgebiet neu in eine jeweilige Typklasse ein. Dann kann es durchaus sein, dass für Fahrzeuge mit einer überdurchschnittlich hohen Schadenshäufigkeit ein höherer Beitrag berechnet wird. Und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie einen Unfall hatten oder nicht. In diesem Fall können Sie auch hier ein
Sonderkündigungsrecht bei Ihrer KFZ Versicherung wahrnehmen. Ähnliches gilt auch bei einer Erhöhung der Beiträge, wenn Ihre ganze Region in eine andere und teurere Typklasse hochgestuft wird. Auch hier handelt es sich ja um eine Veränderung zu Ihren Ungunsten, die zu einer Vertragsauflösung Ihrerseits berechtigt.
Den Fahrzeugwechsel als Chance zum Versicherungsvergleich nutzen
Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen und einen Neu- oder Gebrauchtwagen auf Ihren Namen zulassen, dann haben Sie die vollkommen freie Wahl bei der Versicherung. Die alte KFZ Versicherung kündigen Sie, da das bisherige und alte Versicherungsrisiko erloschen ist. Hier kann sich die Versicherung auch nicht darauf berufen, dass das bisherige Versicherungsverhältnis doch störungsfrei verlaufen wäre. Denn letztendlich handelt es sich bei Ihrem neu zuzulassenden Neu- oder Gebrauchtwagen um ein ganz anderes Fahrzeug und Risiko als das bisherige. Also bietet der Verkauf oder die Verschrottung Ihres Fahrzeuges die Chance, sofort bei einer neuen Versicherung abzuschließen und bares Geld zu sparen.
Als Faustformel können Sie also verinnerlichen: Bei jeder Beitrags- oder Vertragsänderung zu Ihren Ungunsten gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Deshalb können Sie die Versicherung sofort und nicht erst zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
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