Gesetzliche Mindestdeckung in der Autoversicherung

Gesetzliche Mindestdeckung in der Autoversicherung
Kurzfassung: Gesetzliche Mindestdeckung in der Autoversicherung
[Kfzversicherungsvergleich.net - 11.10.2012] Eine gesetzliche Mindestdeckung ist nur für Autoversicherungen interessant, bei denen es sich um Pflichtversicherungen handelt. Dies betrifft einzig und allein die KFZ Haftpflichtversicherung. Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ist ebenfalls sehr wichtig, es bleibt jedoch dem Fahrzeugbesitzer grundsätzlich selbst überlassen, ob und in welchem Umfang er solche Autoversicherungen abschließen möchte.

Vor der Entscheidung für eine KFZ Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, einen ausführlichen Vergleich der Autoversicherungen durchzuführen. Nur dann hat der Versicherungsnehmer die Gewissheit, dass es sich bei der von ihm favorisierten Versicherung wirklich um ein günstiges Angebot handelt. Unabhängig davon, wie hoch die monatlichen oder jährlichen Beiträge für die KFZ Haftpflichtversicherung sind, muss immer eine gesetzliche Mindestdeckung für Person-, Sach- und Vermögensschäden vorhanden sein. Diese gesetzliche Mindestdeckung beträgt bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro und für reine Vermögensschäden 50.000 Euro. Mehr Infos zu Vermögensschäden unter kfzversicherungsvergleich.net/vermoegensschaden.php

Insbesondere dann, wenn Personen durch einen Unfall geschädigt werden, kann es sehr schnell passieren, dass der tatsächliche Schaden deutlich höher als die gesetzliche Mindestdeckung ist. Hat der Unfallverursacher nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt, muss er den Differenzbetrag zwischen der gesetzlichen Mindestdeckung und dem tatsächlich entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Kann er dies nicht, führt dies schnell zum finanziellen Ruin. Viele Versicherungen sind deshalb dazu übergegangen, Deckungssummen anzubieten, die weit über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro sind durchaus keine Seltenheit und gehören inzwischen zum Standardprogramm vieler Versicherungsgesellschaften. Hinzu kommt, das diese hohen Deckungssummen bereits für einen geringen Aufpreis von wenigen Euro pro Monat erhältlich sind. Aus diesem Grunde lohnt es sich immer, eine KFZ Haftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssumme im Bereich der Personen, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen.

Bevor ein Auto für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird, muss der Besitzer eine KFZ Haftpflichtversicherung nachweisen. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist dem Zulassungsantrag beizufügen und der örtlichen Zulassungsstelle vorzulegen. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber sicher gehen, dass jede Person, die ein eigenes Auto besitzt und damit einen Unfall verursacht, ausreichende finanzielle Mittel besitzt, um den Unfallgegner entsprechend entschädigen zu können. Zahlt ein Fahrzeugbesitzer die Beiträge zur KFZ Haftpflichtversicherung nicht oder nicht in vollem Umfange, erhält er von der Versicherungsgesellschaft eine Mahnung. Holt er die Zahlung nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach, wird die Zulassungsstelle informiert. Dies hat dann meist gravierende Folge, die bis zur Kündigung des Versicherungsvertrages und der Stilllegung des Fahrzeuges reichen können. Der Fahrzeughalter darf erst dann wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn er der Zulassungsstelle einen neuen Versicherungsvertrag über eine KFZ Haftpflichtversicherung vorlegen kann.

Mehr Infos zur gesetzliche Mindestdeckung bei Teil- und Vollkasko unter kfzversicherungsvergleich.net/gesetzliche-mindestdeckung.php
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