Nutzen Sie schon den KFZ Bündelnachlass

Nutzen Sie schon den KFZ Bündelnachlass
Kurzfassung: Nutzen Sie schon den KFZ Bündelnachlass
[Kfzversicherungsvergleich.net - 14.10.2012] Versicherungsunternehmen sind bemüht Neukunden zu finden und mit guten Konditionen für eine Vertragsbindung mit unbestimmter Laufzeit zu gewinnen. Ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote an klassischen Versicherungen wie Haftpflichtversicherung oder KFZ Versicherungen ist lohnenswert. Ehe Sie sich für eine Versicherung entscheiden prüfen Sie am besten, ob es von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft Buendelnachlässe gibt.

Unter einem Buendelnachlass versteht sich der Beitragsnachlass in den jeweilig abgeschlossenen Versicherungen, wenn die Versicherungen bei ein und demselben Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden. Da nicht jedes Versicherungsunternehmen Buendelnachlässe anbietet, fragen Sie am besten beispielsweise bei näherem Interesse für eine KFZ Versicherung und eine Haftpflichtversicherung, ob ein Buendelnachlass möglich ist. Natürlich sind auch andere Kombinationen von Versicherungen möglich.

Nicht jede Versicherungsart kann durch Buendelnachlässe vergünstigt werden. Auch als Buendelrabatt bezeichnete Vergünstigungen können unter anderem bei folgenden Versicherungskombinationen berücksichtigt werden: Hausratsversicherung, private Haftpflichtversicherung, Allgemeine Unfallversicherung und der KFZ Versicherung. Suchen Sie nach Vergleichsrechnern von Versicherungen, in denen Buendelnachlässe mit einbezogen werden und bei denen Kombinationen von mehreren Versicherungen einbezogen werden. In vielen Fällen ist es günstiger eine günstige Versicherung mit einer im Vergleich zu einer Versicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen teureren Versicherung bei ein und demselben Versicherungsunternehmen zu kombinieren. Der Buendelnachlass kann Ihnen auf diese Weise wertvolle finanzielle Vorteile ermöglichen. Viele Versicherungsunternehmen arbeiten mit diesen Vergünstigungen und schaffen damit eine tiefere Bindung zum Versicherungsnehmer.

Der Nachlass in der Beitragszahlung der Versicherungen kann bis zu 5% beinhalten. Der Buendelrabatt währt dabei nur so lange, wie die im Buendelrabatt berücksichtigten Versicherungen bestehen. Wird eine Versicherung seitens des Versicherungsunternehmens oder von Ihnen selbst gekündigt, muss der Buendelrabatt erneut geprüft, berechnet und gegebenenfalls neu ausgehandelt und bewilligt werden. Ein rechtzeitiges Ansprechen Ihres Versicherungsberaters kann Ihnen unangenehme Veränderungen in den Zahlungen der weiter laufenden Versicherungsbeiträge ersparen. Wenn Sie sich mit dem Abschluss einer neuen Versicherung tragen, prüfen Sie zuerst die Angebote der Versicherungsunternehmen, bei denen Sie bereits Versicherungen abgeschlossen haben.

Mehr zur staffelung der Rabatte sowie zum Bündelnachlass auf http://www.kfzversicherungsvergleich.net/buendelnachlass.php
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