[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 20.09.2012] Warnung vor gepanschten Spirituosen
Methanolvergiftungen mit Todesfolge in Tschechien, Polen und der Slowakei
Das Bundesverbraucherschutzministerium warnt dringend vor dem Konsum bestimmter Spirituosen aus der Tschechischen Republik. In der Tschechischen Republik sollten Spirituosen unklarer Herkunft keinesfalls konsumiert werden. Reisende sollten sie auch unter keinen Umständen für den Konsum zu Hause mitbringen.
Hintergrund sind Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), nach denen es seit Anfang September in der Tschechischen Republik, Polen und der Slowakei zu schweren Vergiftungen, teilweise mit Todesfolge, nach dem Konsum von mit Methanol verunreinigten Spirituosen gekommen ist. Offiziell bestätigt sind bisher insgesamt 23 Todesfälle, 44 Personen mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Vermutlich sind die betroffenen Spirituosen gepanscht worden. Es handelt sich dabei um Tuzemak (einheimischer Kunst-Rum), Wodka, Merunka (Marillenschnaps), Borovicka (Wacholder-Schnaps) und Slivovice (Pflaumenbrand-Verschnitt), die an kleine Geschäfte und Verkaufsstände abgegeben wurden. Nach Angaben der tschechischen Behörden sind die betroffenen Produkte nicht legal in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten exportiert worden. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Reisende sie in Tschechien erworben und mit nach Hause gebracht haben könnten. Methanolhaltiger Alkohol kann bei Verzehr zu Erblindung und bei Aufnahme höherer Dosen auch zum Tod führen.
Die in Deutschland für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder warnen auf der Internetplattform
www.lebensmittelwarnung.de vor dem Verzehr der gepanschten Spirituosen. Dort sind Etiketten der betroffenen Produkte einsehbar. Das Auswärtige Amt hat einen entsprechenden Reisehinweis für die Tschechische Republik veröffentlicht:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TschechischeRepublikSicherheit.html Das Bundesverbraucherschutzministerium hat darüber hinaus die entsprechenden Branchenverbände in Deutschland über die Produkte informiert und vor einem Verkauf bzw. Ausschank gewarnt.
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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