[Kfzversicherungsvergleich.net - 09.09.2012] Wer zum Beispiel ein Fahrzeug in München kaufen möchte und in Hamburg wohnt, benötigt für die Fahrt ein Überführungskennzeichen, da die Fahrzeuge bei einem Händler in der Regel nicht angemeldet sind.
Für alle diese Probleme wurde im Jahre 1998 das Kurzzeitkennzeichen eingeführt. Hauptsächlich um die Fahrzeugprobleme dieser Art im privaten Bereich zu vereinfachen. Vorher konnte man eine Überführung lediglich mit einem roten Kennzeichen durchführen. Diese Kennzeichen sind jetzt ausschließlich den Kfz-Händlern vorbehalten.
Mit der Überführung meint der Gesetzgeber nicht etwa Vergnügungsfahrten, sondern lediglich die Fahrt vom Kaufort zum Heimatort.
Welche Bedingungen sind an ein Kurzkennzeichen gebunden?
Wer ein unangemeldetes Auto von privat kauft, möchte vor dem Kauf in jedem Fall eine Probefahrt durchführen. Eine derartige Fahrt lässt sich mit einem Kurzkennzeichen problemlos durchführen. Ein Fahrzeug kann auch nicht ohne TÜV-Prüfung angemeldet werden, wenn der TÜV abgelaufen ist. Auch in diesem Falle
wird ein Kurzkennzeichen benötigt. Manchmal lässt sich der Kauf oder die Überführung nicht an einem Tag realisieren.
Aus diesem Grunde gilt die Zulassung für das Kennzeichen für exakt fünf Tage. Es wird von der
Zulassungsstelle ausgestellt. Die Ausstellung des Kennzeichens kann für den Privatmann in einer Stadt oder Ort seiner Wahl erfolgen und ist nicht an den Wohnort gebunden.
Wie läuft die Beantragung technisch ab?
Über seine Hausversicherung besorgt sich der Antragsteller eine Deckungszusage für ein Kurzkennzeichen. Mit dieser Versicherungsdeckung beantragt der Nutzer dann bei der Zulassungsstelle die Nummer für das Kennzeichen. Bei der Kennzeichenprägestelle, meist in unmittelbarer Nähe wird dann mit dieser Nummer das Kennzeichen geprägt, welches von der Zulassungsstelle noch mit einem Siegel versehen wird.
Derartige Kennzeichen sind nur mit einer Kennung (Nutzungsdaten) und einer Zahlenkombination versehen, ohne Eurozeichen. Der Vorteil dieser Kennzeichen besteht darin, dass sie nicht mehr zurückgegeben werden müssen und im Anschluss entsorgt werden können. Der Zulassungsablauf endet am 5.Tag um 23:59 Uhr. Anhand der Prägedaten lässt sich die Zulassung problemlos von der Polizei überwachen.
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