[Deutscher Bundestag - 25.11.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien
Mittwoch, 02. Dezember 2015, 14:30 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Öffentliche Anhörung zum
Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Provenienzforschung stärken - Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen
BT-Drucksache 18/3046
Die Sachverständigen:
Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel, Leiterin der Taskforce "Schwabinger Kunstfund"
Jutta Freifrau von Falkenhausen, Rechtsanwältin
Dr. Ute Haug, Leiterin Provenienzforschung der Hamburger Kunsthalle, Vorstandsvorsitzende des Arbeitskreises Provenienzforschung e.V.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder
Prof. Dr. Uwe M. Schneede, Vorstand der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Prof. Dr. Julius H. Schoeps, Vorstandsvorsitzender der Moses Mendelssohn Stiftung
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich bis zum 30. November 2015 beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter " kulturausschuss@bundestag.de" anzumelden.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.