[Deutscher Bundestag - 07.10.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Montag, 12. Oktober 2015, 13 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 200
Öffentliche Anhörung zum
1.Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
BT-Drucksache 18/5921
2.Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Ulla Jelpke, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer starken Jugendhilfe aufnehmen
BT-Drucksache 18/4185
3.Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Kindeswohl bei der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge absichern
BT-Drucksache 18/5932
Die Sachverständigen:
- Dr. Björn Hagen, Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV) Hannover
- Dr. Birgit Lambertz, SOS-Kinderdorf e. V. München
- Dr. Thomas Meysen, Heidelberg
- Klaus-Dieter Müller, Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Hamburg
- Bernward Ostrop, Deutscher Caritasverband e. V., Berlin
- Franz Prügl, Landratsamt Passau-Kreisjugendamt, Passau
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter familienausschuss@bundestag.de anzumelden.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.