[Deutscher Bundestag - 01.09.2015] Pressekonferenz und Bildtermin zu einer besonderen Buchausstellung im Reichstagsgebäude
Zeit: Freitag, 04. September 2015, 10 Uhr
Ort: Abgeordnetenlobby, Plenarebene, Westseite RTG
Bisher nicht gezeigte Bücher aus bedeutenden Epochen der Parlamentsgeschichte werden im Rahmen einer besonderen Bibliotheksausstellung im Reichstagsgebäude präsentiert. Zwei Tage vor dem Tag der Ein- und Ausblicke (Sonntag, 6. September), an dem das Haus für die Öffentlichkeit geöffnet wird, haben Medienvertreter damit bereits Gelegenheit, die Ausstellung in der Abgeordnetenlobby zu besichtigen und vor Ort Bildmaterial und O-Töne zu sammeln.
Vizepräsident Johannes Singhammer wird nach der Eröffnung eine Einführung in die Ausstellung "Alte Bücher" der Parlamentsbibliothek geben und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. In sieben thematischen Inseln werden rund 50 Bücher ab 1599 aus den Sammelgebieten Parlament, Recht, Politik und Geschichte gezeigt.
Bibliothekarische Höhepunkte der Ausstellung sind unter anderem die Verfassungsurkunden der Königreiche Bayern von 1818 und Württemberg von 1819, die im Zuge der ersten deutschen Verfassungsbewegung nach der Französischen Revolution entstanden sind. Außerdem findet sich ein künstlerisch äußerst aufwendig gestaltetes Verzeichnis der Mitglieder der national-liberalen Fraktion des Deutschen Reichstages (um 1890) unter den Exponaten. Beim Schwerpunkt Staatsrecht, Völkerrecht und Strafrecht finden sich Autoren wie Johann Jacob Schmauß, Johann Jacob Moser und Paul Johann Anselm Feuerbach.
Zudem werden unter der Überschrift "Von ganz groß bis ganz klein" auch einige ganz beeindruckende Beispiele aus dem modernen Bestand der Bibliothek gezeigt.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.