[Deutscher Bundestag - 11.06.2015] Jugendportal "mitmischen.de" des Bundestages verlost Berlin-Reise:Wer löst das Sommerquiz?
Das Jugendportal des Deutschen Bundestages "mitmischen.de" startet ein Sommerquiz. Acht Fragen zu aktuellen politischen Themen erwarten Jugendliche und junge Erwachsene auf
www.mitmischen.de. Wer die Fragen löst, hat gute Chancen, in die Politik-Metropole Berlin eingeladen zu werden - Hostel und Zugfahrt inklusive. Das Quiz und alle wichtigen Informationen finden sich auf
www.mitmischen.de. Die Lösungen verbergen sich in aktuellen Texten auf der Website. Einsendeschluss ist der 30. Juli 2015 - das Los entscheidet.
Die Gewinner werfen einen exklusiven Blick hinter die Kulissen des Parlaments. Sie erleben eine Führung durch das Reichstagsgebäude inklusive Kuppel, besuchen eine Sitzung des Bundestages und treffen Politiker. Außerdem können sie das Studio des Parlamentsfernsehens und die Plenarsaal-Regie besichtigen und eine Stadtführung erleben.
Wer mitmachen möchte, muss zum Zeitpunkt der Reise, die vom 14.-16. Oktober 2015 stattfinden wird, mindestens 16 und darf höchstens 29 Jahre alt sein. Minderjährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Das Jugendportal des Deutschen Bundestages,
www.mitmischen.de, informiert täglich über das Geschehen im Parlament, die Abgeordneten und spezielle Angebote für Jugendliche. Zudem gibt es Material zum Download, ein Lexikon und Hintergrundstücke rund um Politik, Parlamentarismus und Demokratie.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.