[Deutscher Bundestag - 28.05.2015] IV. Internationale Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse - intensiver Dialog über Grundrechts- und Verbraucherschutz
Montag, 01. Juni 2015, 9:00 bis 16:15 Uhr - Dienstag, 02. Juni 2015, 9:00 bis 13:30 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Europasaal
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) veranstalten am 1. und 2. Juni 2015 die IV. Internationale Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse. Die Vorsitzende Renate Künast sowie weitere Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz werden mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus mehr als 15 Partnerstaaten der IRZ über Grundrechte- und Verbraucherschutz in der digitalen Gesellschaft diskutieren.
Im Mittelpunkt der Tagung, die vom stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums der IRZ, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, mit eröffnet wird, steht die Diskussion mit den Gästen aus den IRZ-Partnerstaaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, im Kaukasus, in Zentralasien und Nordafrika sowie im Nahen Osten. Gastvorträge werden u.a. Bundesverfassungsrichterin a.D. Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff sowie der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. em. Bodo Pieroth halten.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.