[Deutscher Bundestag - 19.11.2014] Kinderkommission zum 25. Geburtstag der Kinderrechte am 20. November 2014
Seit 25 Jahren gibt es mit der UN-Kinderrechtskonvention die weltweit geltenden Kinderrechte. Bis auf zwei Staaten haben alle Länder die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Leider haben sich dadurch nicht automatisch die Lebensbedingungen der Kinder geändert. Noch immer fehlen vielen Kindern weltweit grundlegende Dinge wie sauberes Wasser, Nahrung, medizinische Hilfe oder einfach ein Dach über dem Kopf.
Diese existenziellen Probleme haben Kinder in Deutschland glücklicherweise nicht. Aber auch die Bundesrepublik kann aus Sicht der Kinderkommission noch einige Schritte tun, um Kinderrechte zu stärken und Deutschland noch kinderfreundlicher zu gestalten. Dies gilt beispielsweise für die Beteiligungsrechte der Kinder, aber auch für das Recht der Kinder auf Schutz vor Armut, Vernachlässigung und Missbrauch.
Eckhard Pols, Vorsitzender der Kinderkommission, erklärt: "25 Jahre Kinderrechtekonvention sind ein guter Zeitpunkt, Resümee zu ziehen. Wir haben allen Grund zu feiern, sollten aber nicht müde werden, uns für den Schutz unserer Kleinsten einzusetzen. Kinder verdienen unsere volle Aufmerksamkeit, die Verwirklichung und Wahrung ihrer Rechte sollte im Mittelpunkt unseres Strebens stehen. 25 Jahre nach der Unterzeichnung der Konvention müssen wir uns kritisch fragen, was noch zu tun ist und ob die Konvention selbst aktualisiert werden sollte."
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.