[Deutscher Bundestag - 01.09.2014] Bundestag und die Assemblée nationale schreiben Deutsch-Französischen Parlamentspreis aus
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale schreiben dieses Jahr erneut den Deutsch-Französischen Parlamentspreis aus. "Zwischen Deutschen und Franzosen, deren Freundschaft längst eine alltägliche Normalität geworden ist, gibt es eine bemerkenswerte Bandbreite von alten Klischees und neuen Wahrnehmungen", sagte der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert. "Gerade weil diese beiden Nationen durchaus unterschiedliche Traditionen, Vorstellungen und Interessen haben, bleibt ihre wechselseitige Verständigung unverzichtbar für die Zukunft Europas."
Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten verliehen, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen.
Deutsche und französische Wissenschaftler können sich ab sofort für den mit 10.000 Euro dotierten Preis bewerben. Ihre juristischen, wirtschafts-, sozial-, politik- oder andere geisteswissenschaftlichen Werke sollten als selbständige Veröffentlichungen erschienen sein. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- drei Exemplare des Werkes
- ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite
- ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten
- eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten
Bewerbungsschluss ist der 7. November 2014.
Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung an:
Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de
www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis
Deutscher Bundestag

Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.