[Deutscher Bundestag - 25.08.2014] Bundestag erweitert App-Angebot für Smartphones und Tablets
Mit neuen App-Funktionen startet der Bundestag in die Sitzungszeit nach der Sommerpause.
Die iOS-App erscheint jetzt im typischen Flat-Design. Sie ist bereits auf Basis der aktuellsten Beta-Version für die Folgeentwicklung iOS 8 gerüstet.
Die kostenlose App "Deutscher Bundestag" bietet unter iOS, Android und Windows 8 einen Überblick über alle in der Sitzungswoche des Parlaments anstehenden Themen sowie über beschlossene und abgelehnte Gesetzesvorhaben. Alle Übertragungen des Parlamentsfernsehens können live verfolgt oder in der Mediathek abgerufen werden.
Das Warten auf Aktualisierungen der Abgeordneten-Biografien hat ein Ende. Dieser Prozess läuft nun im Hintergrund und kann jederzeit manuell gestartet oder unterbunden werden.
Neu im Bereich "Ausschüsse" sind die "Untersuchungsausschüsse". So besteht jederzeit die Möglichkeit, sich über den Stand aktueller Untersuchungsergebnisse auch mobil zu informieren.
Besucher des Reichstagsgebäudes erhalten mit Fotos und Videos einen Vorgeschmack auf den Rundgang und den Ausblick von der Kuppel.
Rund 700.000 Nutzerinnen und Nutzer von Smartphones und Tablets greifen bereits auf die kostenlose App "Deutscher Bundestag" zu.
Im Jahr 2013 verzeichnete das Onlineangebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de rund 60 Millionen Zugriffe.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bun
destag.de.
Deutscher Bundestag
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.